Aus den Fehlern anderer lernen Schäden an Hohlkehlen

In hygienisch relevanten Bereichen kommen Hohlkehlsockelleisten zum Einsatz. Für die Planung und Ausführung der Bodenbelagsarbeiten immer eine Herausforderung, gerade auch was das Material angeht. Das Fallbeispiel zeigt mögliche Problemstellungen auf.

Schäden an Hohlkehlen
Hohlkehlsockelleisten mit ­Schäden: Eindrücke und Einrisse. Hier wurde die Sockelleiste nicht fachgerecht zugeschnitten, sondern aus der kompletten Bahn in die Einfassleiste eingearbeitet. - © iba-Institut

Für den Neubau eines Krankenhauses wurden im Bettenhaus auf ca. 5.000 Quadratmeter ein neuer, schwimmender Zementestrich und ein Oberboden aus Synthesekautschuk öffentlich ausgeschrieben. Der Auftrag wurde im Jahr 2019 vergeben und ausgeführt. Nach der Fertigstellung im Jahr 2020 erfolgte die Abnahme sowie die Einrichtung der verschiedenen Bereiche im Bettenhaus. Im Laufe der Nutzung kam es dann wiederholt zu Schäden am neuen Oberboden, insbesondere an den Hohlkehlsockelleisten. Trotz Nachbesserung resultierten neue Schäden.

Auf Grund der hygienischen Anforderungen wurden wiederum neue Mängelrügen erteilt. Dagegen hatte sich dann der Auftragnehmer mit Hinweis auf das Nutzerverhalten der Beschäftigten im Krankenhaus ausgesprochen. Zur Klärung des Sachverhalts beauftragte der Bauherr/Auftraggeber im Jahr 2023 einen Sachverständigen des iba-Instituts mit einer Begutachtung, um auf Grundlage einer Zustandsfeststellung das weitere Vorgehen zu bestimmen.

Befunde der Begutachtung

Im Rahmen der Begutachtung wurden im Bettenhaus die Räume für Stationen der Pflegestützpunkte, die Patienten-Lounge und die Aufenthaltsräume sowie die Pa­tientenzimmer inspiziert. Dabei resultierten folgende Befunde für den Bodenbelag mit Hohlkehlsockelleisten:

Pflegestützpunkt (Station B0):

  • Es war ein blauer, melierter bahnenförmiger Synthesekautschuk-Bodenbelag vorhanden, vollflächig am Untergrund arretiert/verklebt, die Nahtkanten waren abgedichtet.
  • Der bahnenförmige Bodenbelag war in einem Stück als Hohlkehle an den umlaufenden Wandflächen bis zu ­einem angrenzenden horizontalen PVC-­Profil hochgezogen.
  • Mit einem Daumendruck stellte der Gutachter fest, dass der Kautschuk-­Bodenbelag im Knickwinkel der Hohlkehle nachgeben kann und keine (druck-) feste Arretierung zum Untergrund aufzeigt bzw. durch Hohlstellen/Hohlleger gekennzeichnet ist.
  • Lokal und/oder partiell zeigten sich ­Einrisse und/oder Rissbildungen exakt im Knickwinkel der Hohlkehle des ­Bodenbelags.
  • In solche Fehlstellen/Schäden in der Hohlkehle konnte ein Zollstock einige Millimeter tief eingeschoben werden.
  • An derartigen Fehlstellen wurde eine Prüfstelle eingerichtet und der Bodenbelag im Bereich der Hohlkehle und dem angrenzenden Heizestrich abgeschält. Dabei zeigte sich ein schwarzes Hohlkehlenprofil. Die Rückseite des ­Bodenbelags wies nach dem Ablösen vom Heizestrich zu 50 Prozent keine Benetzung mit Klebstoff auf.
  • Das schwarze Hohlkehlenprofil zeigte ebenfalls auf der Oberfläche keinen Klebstoff und konnte ohne Mühe vom Untergrund abgehoben werden.
  • Auch an der Rückseite des schwarzen Hohlkehlenprofils war kein Klebstoff zu konstatieren.
  • Die Randfuge war mit Spachtelmasse abgedeckt und ein PE-Stellstreifen nicht sichtbar.

Patienten-Lounges:

  • Hier befand sich ein gleichartiger Oberboden aus Synthesekautschuk, der – wie im Pflegestützpunkt der Station B0 – ebenfalls bahnenförmig verlegt wurde.
  • Im Bereich der Hohlkehle zeigten sich ebenfalls lokal und/oder partiell Schäden, wie Einrisse und Rissbildungen, im Knickwinkel der Hohlkehle.
  • Mit einem Daumendruck stellte der Gutachter fest, dass der Kautschuk-­Bodenbelag im Knickwinkel der ­Hohlkehle nachgeben kann und keine (druck-) feste Arretierung zum Untergrund aufzeigt bzw. durch Hohlstellen/Hohlleger gekennzeichnet ist.
  • Im Knickwinkel der Hohlkehle können Stuhl-/Tischbeine aufgelagert/aufgestellt werden. In der Folge wird durch das Nachgeben des Bodenbelags im Bereich des Knickwinkels der Hohlkehle das Einreißen des Bodenbelags be­günstigt/verursacht.
  • Hier wurde eine weitere Prüfstelle ­eingerichtet und der Bodenbelag im Bereich der Hohlkehle und dem angrenzenden Heizestrich abgeschält. Dabei zeigte sich ein schwarzes ­Hohlkehlenprofil. Die Rückseite des ­Bodenbelags wies nach dem Ablösen vom Heiz­estrich zu 80 Prozent keine ­Benetzung mit Klebstoff auf.
  • Das schwarze Hohlkehlenprofil zeigte ebenfalls auf der Oberfläche keinen Klebstoff und konnte ohne Mühe vom Untergrund abgehoben werden.
  • Auch an der Rückseite des schwarzen Hohlkehlenprofils war kein Klebstoff zu konstatieren.
  • Die Randfuge zeigte einen PE-­Stellstreifen.

Patientenzimmer:

In den Patientenzimmern waren teilweise Befunde mit Schäden an den Hohlkehl­sockelleisten festzustellen.

Aufenthaltsräume:

Hier konnten im Wesentlichen ähnliche Schadensbilder an der Hohlkehle des Bodenbelags aus Synthesekautschuk fest­gestellt werden, wie sie zuvor bereits für die Pflegestützpunkte und Patienten-Lounges beschrieben wurden. Zusätzliche Unter­suchungen an weiteren Prüfstellen bestätigten die bisherigen Befunde.

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    Blick in die Aufenthaltsräume mit Synthesekautschuk-Bodenbelag.
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    Schäden an Hohlkehlen
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    Hohlkehlsockelleisten mit ­Schäden: Eindrücke und Einrisse. Hier wurde die Sockelleiste nicht fachgerecht zugeschnitten, sondern aus der kompletten Bahn in die Einfassleiste eingearbeitet.
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    Schäden an Hohlkehlen
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    Ursachenforschung: Hohllagen in der Hohlkehlsockelleiste…
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    Schäden an Hohlkehlen
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    …zu wenig Kleber!
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    Blick in die Patientenzimmer: Tische und Stühle dicht an den Wänden.
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    Schäden an Hohlkehlen
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    Hohllagen wegen zu breiter Sockelstreifen in der Hohlkehlsockelleiste, die nicht mit dem Weich-PVC-Hohlkehlprofil abschließt, sondern darüber hinaus geht.
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    Schäden an Hohlkehlen
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    Tische zu dicht an der Wand: Tischfüße ­beanspruchen die Hohlkehlsockelleiste im Bereich von Hohllagen.
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    Schäden an Hohlkehlen
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    Fehlerhafte Verarbeitung der Hohlkehlsockelleisten an Außenecken: Statt Montage von Formstücken wurden die Gehrungen nicht fachgerecht hergestellt und Fugenspalten mit Fugendichtstoff ausgefüllt.

Ursachenforschung

Die Ursachenforschung ergab fragliche Bauüberwachung, handwerkliche Fehler und individuelles Nutzerverhalten.

Zunächst wurde die Leistungsbeschreibung des planenden Architekten überprüft. Hier war Folgendes vorgegeben: „(…) Sockelleisten aus dem Material des Boden­belages auf Alu-Sockelleisten mit gerundetem Fuß auf Gipskartonwänden, geputzten Flächen, Holz- und Kunststoffflächen herstellen. Sockelbelag ca. 20 – 30 cm am waagerechten Bodenbelag beginnend (Abwicklung daher 20 – 30 cm). Vorgeformt mit Metallrücken. Stoßanordnung, Verschweißen der Sockelleisten rund zwischen Fußboden und Wand. Mit allen ­Eckausbildungen auf Gehrung, Tür- und Fenster­anschlüsse sowie Stoßverbindungen (…)“.

Die Bauteilöffnungen vor Ort haben gezeigt, dass eine andersartige Ausführung erfolgte (Fehler 1): Zunächst wurden vor Ort Weich-PVC-Hohlkehlprofile mit einer Schen­kellänge von 20 mm am Untergrund oberhalb der umlaufenden Randfuge des Estrichs verklebt. Dann wurde als oberer Abschluss eine Einfassleiste als Abschlussprofil aus PVC am Untergrund verklebt. Anschließend erfolgte das Einlegen der streifenförmigen Sockelleiste.

Dabei war vor Ort zu konstatieren, dass hierbei handwerkliche Fehler entstanden sind: In manchen Räumen wurde der bahnenförmige Oberboden in voller Länge am Untergrund verklebt und über das Weich-­PVC-Hohlkehlprofil direkt an die Einfassleiste angearbeitet. In anderen Bereichen wurde die Sockelleiste aus dem Oberboden in unterschiedlichen Breiten verarbeitet und an den verlegten, bahnenförmigen Bodenbelag angearbeitet.

Auf Grund der unterschiedlichen Breiten der Sockelstreifen oder verschiedener Längen des Oberbodens kam es so zu Hohl­lagen. Infolgedessen war die Hohlkehl­sockelleiste nicht über das Weich-­PVC-Hohlkehlprofil direkt an die Wandfläche bis zur Einfassleiste angearbeitet worden. Die Hohlkehlen führten bei mechanischer ­Beanspruchung dann zum Versagen des Oberbodens in der Hohlkehlsockelleiste (Fehler 2).

Darüber hinaus stellte der Gutachter fest, dass auch das individuelle Nutzerverhalten zu Schäden geführt hat. Insbesondere die Stuhlbeine verursachten Eindrücke und Risse in der Hohlkehlsockelleiste. Da die Stühle zu nah an der Wand platziert ­waren, kam es bei deren Nutzung zu Beschädigungen (Fehler 3).

Schlussfolgerungen

Zunächst ist festzuhalten, dass der planende und bauüberwachende Architekt der vom Auftragnehmer für Bodenbelagsarbeiten vorgenommenen Abweichung von der vertraglich vereinbarten Bauausführung nicht widersprochen hat. Anstelle der vorgesehenen vorgeformten Metallsockel mit Hohlkehlprofil wurden Hohlkehlsockelleisten aus Weich-PVC verwendet, ohne dass der Architekt auf der vertraglich geschuldeten Ausführung bestand (Fehler 1). Eine Zustimmung des Bauherrn/Auftraggebers als Besteller der Werkleistung war hierfür nicht gegeben.

Auf Grundlage der beim Gutachtertermin festgestellten Befunde sowie der Auswertung der Unterlagen und technischen Merkblätter zur Hohlkehlsockelleiste aus Weich-PVC und den entsprechenden Verarbeitungsvorgaben ist festzustellen, dass der Auftragnehmer bei den Bodenbelags­arbeiten mangelhafte Leistungen erbracht hat (Fehler 2). Kritisch sind wegen des individuellen Nutzverhaltens zusätzlich entstandene Schäden durch mechanische ­Beanspruchung der Hohlkehlsockelleisten durch Stuhlbeine (Fehler 3). Vorgeschlagen wurde aus Schadenminderungspflichten eine außergerichtliche Einigung.

Fußböden in Arztpraxen, Pflegestationen und Krankenhäusern

Prophylaxe hinsichtlich Hygiene – wo steht das?

Maßgeblich ist die Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention , herausgegeben vom Robert Koch-Institut in der Fassung von 2003. Dabei ist insbesondere Folgendes zu beachten: In Arztpraxen, Pflegestationen von Seniorenwohnheimen und Krankenhäusern ist zur stationären oder ­ambulanten Behandlung oder zur Pflege von Patienten und Bewohnern die Hygiene eine sehr wichtige Anforderung. Nicht genügende Sterilisation oder unzureichende Desinfek­tion kann zu gefährlichen Erkrankungen durch Keime und ­Viren führen. Daher sind bei der Planung und Ausführung von ­Bodenbelagsarbeiten entsprechende Maßnahmen zu treffen und Sorgfalt bei der Ausführung erforderlich.

Für Krankenhäuser wird in der Richtlinie des RKI u. a. unter „(…) Anforderungen der Hygiene an die funktionelle und bau­liche Gestaltung von Krankenhauseinrichtungen für die Versorgung ambulanter Patienten (…)“ unter Abschnitt „(…) 5 Bauliche Anforderungen (…)“ gefordert:

  • „(…) Wandflächen und Fußböden müssen fugendicht, leicht abwaschbar und mit Desinfektionsmitteln und -verfahren desinfizierbar sein, die vom Bundesgesundheitsamt an­erkannt sind.
  • Leitungen sind unter Putz zu legen oder in geschlossenen Kanälen zu führen, deren Außenfläche nass desinfiziert ­werden kann.
  • Hohlräume sind gegenüber den zugehörigen Räumen ­allseitig möglichst abzudichten. Das gilt insbesondere für Durchführungen von Installationen, die so auszubilden sind, dass von ihnen keine hygienischen Gefahren ausgehen und sich notwendige Desinfektionsmaßnahmen erfolgreich durchführen lassen.

Einzelheiten müssen jeweils mit dem zuständigen Hygieniker abgestimmt werden(…)“.

Zudem ist im Kapitel „(…) Anforderungen der Hygiene an die funktionelle und bauliche Gestaltung von Einheiten für Intensiv­medizin (Intensivtherapie) (…)“ im Abschnitt „(…) 6 ­Bauliche Anforderungen (…)“ ebenso gefordert:

  • „(…) Decken, Wandflächen und Fußböden müssen glatt, ­fugendicht, abwaschbar und mit Desinfektionsmitteln  und -verfahren desinfizierbar sein, die vom Bundesgesundheitsamt/Robert Koch-Institut anerkannt sind.
  • Die Wandflächen müssen stoßfest, Fußböden außerdem flüssigkeitsdicht sein und mit einer Hohlkehle ohne Absatz in die Wand übergehen(…)“.

Ferner sind nach der Biostoffverordnung die Vorgaben nach TRBA 250 – Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe 250 „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege“ (Ausgabe: 11/2003) zu beachten. Diese umfasst Maßgaben zur Reinigungsfähigkeit von Oberflächen und deren Desinfizierbarkeit sowie Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten im Gesundheitswesen. Diese Forderungen werden von Gewerbeaufsichtsämtern und zuständigen Hygienikern auch für Einrichtungen der plastischen und kosme­tischen Chirurgie (Schönheitsoperationen) aufgestellt.

Zuletzt aktualisiert wurde die o.g. Richtlinie im Oktober 2020. Daher sollten Planer und Auftragnehmer Neuerungen entsprechend beachten und berücksichtigen.

Praxistipp: Zusätzliche Einpflegemittel beachten!

Für die Auswahl von Oberböden, Hohlkehlsockelleisten und Einpflege oder Versiegelung gilt es vor der Verarbeitung zu prüfen, ob diese Material- und Werkstoffsysteme den Anfor­derungen im Bereich des Gesundheitswesens, wie

  • Arztpraxen,
  • Pflegestationen von Seniorenwohnheimen,
  • ambulanten Sta­tionen oder
  • der Intensivmedizin in Krankenhäusern,

geeignet sind. Dabei ist auch die gute Reinigungsfähigkeit und Beständigkeit gegenüber Flächendesinfektionsmitteln sicherzustellen. Hierfür empfiehlt es sich, die vor Ort tatsächlich zu verwendenden Reinigungs-, Pflege- und Desinfektionsmittel zu erfragen, mit denen der Bodenbelag beaufschlagt werden könnte (Wandflächen, Waschbecken, Handdesinfektionsmittel) oder aber selbst behandelt wird. Hierfür muss der Betreiber solcher Einrichtungen üblicherweise einen Hygieneplan erarbeiten, der Vorgaben für das Reinigungspersonal enthält. Solche Hygienepläne sind entsprechend dem Infektionsschutzgesetz zu er­stellen. Diese Angaben sollten den Herstellern von Oberböden, Einpflege oder Versiegelung mitgeteilt werden, um von dort ­eine schriftliche Zusicherung der bedenkenlosen Eignung zu erlangen. Erfolgen hier herstellerseitig Einschränkungen, etwa hinsichtlich der Fleckenbeständigkeit, sollten diese Bedenken dem Bauherrn/Auftraggeber (andernfalls Betreiber der Ein­richtung) mitgeteilt werden. Andernfalls können entweder An­forderungen der Hygiene in Frage gestellt sein oder aber ein verfleckter Bodenbelag zu ärgerlichen Reklamationen führen.

Der Autor

Dipl.-Ing. (FH) Hans-Joachim Rolof, ist ö.b.u.v. Berufssachverständiger im iba-Institut Hans-J. Rolof GmbH, Düsseldorf.Koblenz.Stuttgart.