Anforderungen an die Ebenheit und Spachtelung des Untergrundes müssen klar sein - Qualitätsstufen für Untergründe"> Anforderungen an die Ebenheit und Spachtelung des Untergrundes müssen klar sein Qualitätsstufen für Untergründe

Eine Regelung für Boden- und Parkettleger zur Definition der Leistung des Ausgleichens und Egalisierens von Untergründen ist aus Sicht von Richard Kille überfällig. Lesen Sie, warum das so ist und wie ein Klassifizierungssystem aussehen könnte.

Qualitätsstufen für Untergründe
Bei Untergründen ist die Qualität künftig klar zu definieren. - © Pitt

Die Herstellung eines planebenen Untergrundes für die Verlegung elastischer und textiler Bodenbeläge sowie Parkett- und Elementböden ist im Sinne der ATV DIN 18365 "Bodenbelagarbeiten" oder DIN 18356 "Parkettarbeiten" Grundsatz; unabhängig davon, ob es sich um ein Neubaugebäude handelt oder um die Renovierung/Sanierung von Fußböden in Bestandsgebäuden.

In klassischem Sinn werden zu diesem Zweck die Oberflächen von Untergründen seit Jahrzehnten mit überwiegend mineralischen Massen gespachtelt.

Neue Bodenbeläge – alte Technik

Dass heute nahezu alle Bodenbeläge irgendwie als Designbeläge bezeichnet werden, verdeutlicht den Anspruch der Auftraggeber, die technisch zugesicherte Eigenschaften im Sinne der Strapazierfähigkeit, Stuhlrolleneignung etc. voraussetzen und vordergründig den Wert auf das optische Erscheinungsbild einer Fußbodenfläche legen, abgestimmt auf die Raumkonzeption.

So kommen wir heute beispielsweise an Kunststoff-­Designbodenbelägen in Planken und Fliesen mit unterschiedlichsten Strukturen und Farbgebungen in 2,0 bis 2,5 mm Dicke genau so wenig vorbei wie an flachgewebten, 3,0 bis 3,5 mm dicken, textilen Belägen in Bahnen oder Fliesen.

Nebenher haben sich auch Verlege- und Klebetechniken in den letzten Jahrzehnten geändert. Lösemittelhaltige Kunstharzklebstoffe sind Geschichte und die Verwendung von Dispersionsklebstoff ist nicht nur Stand der Technik, sondern entspricht den anerkannten Regeln des Fachs. Auch hier zeigen sich dann Weiterentwicklungen in der Art, dass die früher gerne praktizierte Haftklebung bei und mit Dispersionsklebstoffen nur noch in Sonderfällen anwendbar ist, da den Regeln des Fachs entsprechend so genannte Nassklebungen oder Halbnassklebungen praktiziert werden.

Die Folge der zuvor beschriebenen Entwicklung ist, dass sich gleichermaßen auch die Anforderungen an die Oberfläche der Untergründe geändert haben, wenngleich heute immer noch der eine oder andere der Meinung ist, "es reicht, den Untergrund zu spachteln".

Was versteckt sich hinter dem Begriff Spachteln?

In den 1970er-Jahren und mit Veröffentlichung/Herausgabe des Fachbuches von Prof. Dipl.-Ing. Gerhard Flade "Das Fußboden Buch" (1. Auflage 1983) war klargestellt, dass sich Estrichoberflächen nicht zur direkten Verlegung von Bodenbelägen eignen.

Ein kurzes Zitat aus dem Fachbuch:

"Estrichoberflächen sind zur direkten Verlegung von Nutzbelägen durchweg nicht eben genug. Sie weisen mehr oder weniger große Höhendifferenzen auf; verschiedentlich mag auch der Ansatz der Kelle vom Abglätten der Fläche in Form eines geringfügig hochstehenden Randes sichtbar sein, natürlich nur bei genauerem Hinschauen (oder infolge langer Schlagschatten bei flach einfallenden Sonnenstrahlen). Dazu kommt – auch bei Betrachtung aus nächster Nähe –, dass die ­Estrichoberflächen in unterschiedlichem Umfang Poren aufweisen oder dass sie - trotz Glättung - durch hervorstehende Sandkörner rauh werden.“"

Die Beschreibung einer Estrichoberfläche von Prof. Dipl.-Ing. Gerhard Flade vor über 30 Jahren verdeutlicht die Notwendigkeit des Spachtelns, wenn es darum geht, dass partiell der Estrich an der Oberfläche die zitierten Kellenschläge aufweist oder in unterschiedlichem Umfang Poren zeigt. Der Kommentar zur VOB DIN 18365 "Bodenbelagarbeiten" in der 4. Auflage 1980 (Verfasser Tauterat/Rodewaldt/Rosenbaum) beschreibt hier auf S­eite 124 folgende, nachvollziehbare Er­läuterung:

"Liegen einwandfrei glatte und feste Estrich­oberflächen vor, die für eine sach- und fachgerechte Klebung der elastischen oder textilen Bodenbeläge geeignet sind, dann ist es nicht notwendig, solche Flächenbereiche mit Spachtelmasse zu überziehen. Spachtel- oder Ausgleichsmassen müssen nur dort eingesetzt werden, wo Unterboden-Unebenheiten auszugleichen sind. Nach Nr. 4.1.12 ist das Ausgleichen von Unebenheiten bis 1 mm eine unbezahlte Nebenleistung; das Ausgleichen von Unebenheiten über 1 mm hinaus ist eine gesondert zu vergütende Nebenleistung nach Nr. 4.3.10."

Im aktuellen "Kommentar und Erläuterungen DIN 18365 – Bodenbelagarbeiten", Ausgabe 2009 (Verfasser Kaulen/Strehle/Kille) wird dieses Thema auf Seite 119 im 3. Absatz wie folgt kommentiert/erläutert:

"Die Beseitigung von teilflächigen Rauigkeiten des Untergrundes bis 1 mm gehört, unter Hinweis auf 4.1.3, zu den Nebenleistungen des Auftragnehmers, sofern kein ganzflächiges Spachteln, wie für Beläge, die ohne Unterlagen verlegt werden, erforderlich ist."

Fazit zur Historie des Spachtelns

Vor über 30 Jahren wurde nicht ausgeschlossen, dass eine Estrichoberfläche so hergestellt beziehungsweise beschaffen war, dass die Möglichkeit bestand, direkt Bodenbeläge zu verlegen/zu kleben. Gegebenenfalls war es erforderlich (siehe Zitat "Das Fußboden Buch") aufgrund von Kellenschlägen, die der Estrichleger verursacht hat oder aufgrund vorhandener, unterschiedlicher Poren/Rauigkeiten partiell den Estrich zu glätten, das heißt zu spachteln.

Dass dies überwiegend zum Beispiel in Durchgängen beziehungsweise Türlaibungsbereichen der Fall war oder entlang oder unterhalb von Heizkörpern, ist nachvollziehbar und aus meiner Zeit der Bodenlegertätigkeit mit Beginn des Jahres 1974 bekannt.

Vergleichsweise eine gängige Praxis, denn die Verwendung von lösemittelhaltigen Vorstrichen und Klebstoffen sowie mithin dicken, textilen Bodenbelägen, zum Teil mit Schaumrücken, hat dem nicht widersprochen und auch die Verlegung/Klebung von Korklinoleum oder 3,2 mm dicken Linoleumbodenbelag-Bahnen war zu der Zeit auf den beschriebenen Untergründen gelebte Praxis.

Immer noch Spachteln?

Für Bodenbeläge der heutigen Zeit reicht das zuvor beschriebene, partielle, einfache Spachteln nachvollziehbar nicht mehr aus.

Partiell Kellenschläge in der Oberfläche des Estrichs zu beseitigen oder einen "Poren-schluss" mit Spachtelmasse durchzuführen, um dann direkt auf die Oberfläche von Estrichen Bodenbeläge zu verlegen, entspricht nicht mehr den Regeln des Fachs.

In diesem Sinne ist das "einfache Spachteln" (mehr oder weniger wie früher als Porenschluss der Estrichoberfläche praktiziert) nicht mehr Regel des Fachs und schon gar nicht Stand der Technik.

Mineralische Estriche zeigen heute – wenn sie gut hergestellt sind – keine "Kellenschläge" in der Oberfläche und auch nicht zwingend unterschiedlich große Poren/Rauigkeiten.

So kann es dann auch nicht sein, dass ordnungsgemäß hergestellte, einwandfreie ­Estrichoberflächen nach dem Aufbringen einer Ausgleichs- und Nivelliermasse dann Kellenschläge aufweisen, nur weil der Verarbeiter eine Glättkelle und gegebenenfalls zu wenig Material je Quadratmeter einsetzte.

Die Eigenschaften der heutigen Ausgleichs- und Nivelliermassen (manchmal auch wie früher Planiermassen genannt) werden vom Verarbeiter erwartet, das heißt selbstverlaufend ist die Devise.

Dass eine mineralische Ausgleichs- und Nivelliermasse von selbst verläuft, ist eher unwahrscheinlich, das heißt, ein versierter Bodenleger kann durchaus bei ausreichender Menge (ausreichende Menge = 3 bis 4,5 kg/m²) mit einer Glättkelle einwandfreie Oberflächen herstellen, wenngleich heute dem Stand der Technik entsprechend zu diesem Zweck verschiedenste Glätt-/Flächenrakel und Stachelwalzen erhältlich sind, die, einhergehend mit ausreichender Menge des Einsatzes einer Ausgleichs- und Nivelliermasse, für planebene Untergrundoberflächen sorgen können.

Appell an die Verlegewerkstoff-Industrie

Die Leistungsfähigkeit mineralischer Ausgleichs- und Nivelliermassen zur Egalisierung von Estrichoberflächen ist unbestritten und zunehmend werden in Verarbeitungsempfehlungen Glätt-/Flächenrakel und Stachelwalze als richtiges Werkzeug beschrieben. Nicht selten bestehen Diskussionen darüber, dass eine "Spachtelmasse" gespachtelt wird und hierfür ist traditionsgemäß eine Glättkelle einzusetzen.

Der schon mal zu lesende Begriff der Verwendung eines "Spachtelmassenrakels" ist hier vielleicht auch denkbar, wobei man überlegen kann, den Begriff "Spachtel" ganz außen vor zu lassen und die Planiermassen als Ausgleichs- und Nivelliermassen oder Egalisierungsmassen zu bezeichnen. Der Begriff "Spachtelmasse" spiegelt aus unserer Sicht auch nicht die Wertigkeit der Leistung und des Produktes wider, denn heute muss diese mineralische Masse viel mehr Leistungserwartungen erfüllen als vor über ­30 Jahren.

Hierzu gehören unter anderem:

  • definierte Saugfähigkeit,
  • erhöhter Ebenheitsanforderungen,
  • Stuhlrolleneignung
  • etc.

Erhöhte Ebenheitsanforderungen – ein neues Kapitel

Dass unter Elastomerbelägen, umgangssprachlich als Kautschukbodenbeläge be-zeichnet, die mineralische Ausgleichs-/Egalisierungsschicht mindestens 2,0 mm dick sein soll und bei vorhandenen, nicht saugenden Untergründen mindestens 3,0 mm dick sein muss, ist bekannt.

Neu ist der Anspruch verschiedener Bodenbelaghersteller, wenn es darum geht, mehrschichtige, modulare Fußbodenbeläge zu verlegen.

In den Verlegeanleitungen wird nicht selten mit Sicht auf die DIN 18202 "Toleranzen im Hochbau – Bauwerke" gemäß Tabelle die erhöhte Anforderung entsprechend Zeile 4 vorgegeben. Auch Mehrschicht-Parkettprodukte sowie Laminatböden mit Klicksystemen beschreiben häufig diese erhöhten Anforderungen an die Ebenheit. Der Anspruch ist nachvollziehbar, denn einerseits legen sich mehrschichtige, modulare Fußbodenbeläge mit einem Träger aus zum Beispiel Vinyl-Compact im Laufe der Zeit planeben auf den Untergrund und andererseits überbrücken zum Beispiel Mehrschichtparkettelemente und Laminatböden Vertiefungen/Mulden, die beim Begehen des Fußbodens wiederholt "Biegespannungen" entlang der Fügeflächen der Klicksysteme verursachen.

Ergänzen möchten wir auch den Hinweis, dass mit der Verlegung/Klebung von Mehrschicht-Parkettelementen sowie Landhausdielen die Diskussion zum Thema Hohlstellen immer präsent ist, wenngleich diese durch verhältnismäßig geringen Aufwand deutlich reduziert werden können.

Braucht es neue Regeln?

Eine Regelung für Boden- und Parkettleger zur Definition der Leistung des Ausgleichens und Egalisierens von Untergründen erscheint überfällig.

Nicht nur Boden- und Parkettleger sind gefordert. Der Bundesverband der Gipsindustrie e. V. hat mit dem Merkblatt 2 "Verspachtelung von Gipsplatten; Oberflächengüten" eine Regelung geschaffen, in der Qualitätsstufen (Q1 bis Q4) unterschieden werden, die definiert sind, um subjektive Maßstäbe bei der Beurteilung, insbesondere im Hinblick auf optische Merkmale, zu standardisieren.

Eine vergleichbare Regelung in der Fußbodentechnik könnte Diskussionen vermeiden und hier zeigte sich bereits im vergangenen Jahr im Ansatz im Gesprächskreis Fußbodentechnik mit der Technischen Kommission Bauklebstoffe erster Diskussionsbedarf mit der Absicht, eine gemeinsame Regelung in Abstimmung mit den Berufsverbänden BEB, ZVPF, ZVR usw. zu finden (siehe Unterbeitrag zur Regelung der Qualitätsstufen).

Abschlusshinweise

Der Boden- und Parkettleger ist aus unserer Sicht in Gegenwart und Zukunft gefordert, die qualitativ hochwertige, handwerkliche Leistung zu kommunizieren, das heißt zu beraten, anzubieten, letztlich zu verkaufen. In den vergangenen Jahren zeigte sich die Leistung der Untergrundvorbereitung und auch des Ausgleichens und Egalisierens der Untergründen aus unserer Sicht eher als "lästige Maßnahme", die gegenüber den Auftraggebern nicht mit der Notwendigkeit und Wertschätzung dargelegt wurde, wie es heute erforderlich ist. Packen wir es an!

Während noch im Jahr 2014 im Gesprächskreis Fußbodentechnik mit der Technischen Kommission Bauklebstoffe zum Thema Qualitätsanforderungen an die Ebenheit und Spachtelung des Untergrundes kontrovers diskutiert wurde, zeigt sich aktuell ein ers-ter Konsens zwischen Industrie und Berufsverbänden, so dass wir hier über kurz oder lang entsprechende Veröffentlichungen zu Qualitätsanforderungen an die Ebenheit und Spachtelung des Untergrundes erwarten können.

Der Autor Richard Kille ist Inhaber des IFR, Institut für Fußbodentechnik und Raumausstattung, Köln.