Verlegepraxis Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle auf Fußböden Prüfung der Rutschsicherheit

Die Berufsgenossenschaften klagen vermehrt über hohe Unfallzahlen durch Rutschunfälle auf Fußböden. Dipl.-Ing. Hans-Joachim Scheewe sagt, wie DIN und EN in Verbindung mit einem neuen Prüfgerät Abhilfe schaffen wollen.

Das Gleitmessgerät GMG 100 nach DIN 51131 in Aktion: Das Gerät misst den Reibungswert, indem es sich selbst an einem etwa einen Meter lang ausgezogenen Stahlseil – hier zwischen Gerät und aufgesetztem Fuß – entlangzieht. Das Ergebnis, die Reibungszahl, kann direkt am Display abgelesen oder als Protokoll über einen Computer ausgedruckt werden. - © Scheewe

Prüfung der Rutschsicherheit

Für Arbeitsbereiche gibt es seit Jahrzehnten Anforderungen an die Rutschsicherheit. Eine der Prüfungen erfolgt auf schiefer Ebene; Nachteil: Sie muss im Labor vorgenommen werden. Wie sieht es in der Praxis aus? Kann man den verlegten Belag auf Rutschsicherheit messen, wenn jemand gestürzt ist und man den Schuldigen sucht? ’bwd‘-Fachredakteur Wolfgang Hart informierte sich über den aktuellen Stand und sprach mit Dipl.-Ing. (FH) Hans-Joachim Scheewe, der lange Jahre Leiter der Materialprüfung bei der DLW AG war, öbuv Sachverständiger der IHK Stuttgart für Fußbodentechnik ist, sich mit der europäischen Normung für Bodenbeläge befasst und als ein Experte für die Rutschsicherheit von Fußbodenbelägen und deren Prüfung gilt.

bwdHerr Scheewe, kommt es auf einem Bodenbelag zum Unfall, heißt es oft, der Bodenleger habe einen ungeeigneten Belag verlegt. Meist wird er das nicht auf sich sitzen lassen, der Fall kommt vor Gericht. Ein Sachverständiger wird hinzugezogen, um das Gericht bei der Urteilsfindung zu unterstützen. Was gibt es für Möglichkeiten, die Rutschsicherheit von Bodenbelägen, von Fußböden zu prüfen?

ScheeweFür die Arbeitsbereiche mit Rutschgefahr gibt es die berufsgenossenschaftliche Richtlinie BGR 181 des Hauptverbands der gewerblichen Berufsgenossenschaften sowie das Merkblatt M 10 der Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel. Beide gelten zwar nur für Bereiche des berufsgenossenschaftlichen Umfelds, in Streitfällen – auch solchen, die den Wohnbereich betreffen – orientieren sich Gerichte und Sachverständige aber daran. In der Regel erfolgt die Prüfung von Bodenbelägen des Sektors Arbeitsbereich laut DIN 51130 auf der so genannten schiefen Ebene. Gemessen werden Neumaterial, Reststücke verlegter Ware, manchmal sogar die verlegte Ware inklusive Estrich! Nun stellt man eine Testperson auf den im Gerät befindlichen Bodenbelag und neigt die Ebene so lange, bis diese Testperson abgleitet. Gemessen wird der Neigungswinkel, bei dem das geschieht. Für die Bewertung der Rutschhemmung von Bodenbelägen werden abhängig vom Neigungswinkel folgende Bewertungsgruppen gebildet:


Neigungswinkel Bewertungsgruppe

3° bis 10° R 9

zwischen 10° und 19° R 10

zwischen 19° und 27° R 11

zwischen 27° und 35° R 12

mehr als 35° R 13

Quelle: BGR 181/M 10

Der Nachteil des Verfahrens: Es kann nur in einem Labor angewandt werden. Die Bewertungen gelten für unverlegte Bodenbeläge.

bwdWas ist aber mit Belägen, die bereits verlegt sind und auf denen jemand gestürzt ist?

ScheeweHerkömmliche Bodenbeläge werden in der Praxis nach dem Verlegen meistens mit Pflegemitteln behandelt. Dadurch verändern sich Gleiteigenschaften unter Umständen erheblich. Seit Jahrzehnten wird die Rutschsicherheit solcher Bodenbeläge mit allen möglichen Geräten gesprüft, ohne dass es bisher eine allgemein gültige Anerkennung oder entsprechende Anforderungswerte gegeben hätte. Das hat sich jetzt geändert. Weil Sicherheit vor Ort einzuhalten ist, muss auch vor Ort geprüft werden können. Für den Schutz der Benutzer muss die Rutschsicherheit der Beläge dauerhaft kontrolliert, müssen die Grenzwerte eingehalten werden. Die Berufsgenossenschaften haben dafür nun ein transportables Prüfgerät anerkannt, mit dem vor Ort Rutschsicherheit geprüft werden kann. Die Anforderungen an das Gerät sind in der DIN Entwurf 51131 und in der DIN EN 13893 festgehalten.

Die Gleitreibungsmessung beruht auf dem Prinzip:

F

Gleitreibungskoeffizient µ = = (Reibungszahl)

N

F = Gemessene Kraft in Newton

N = Vertikal wirkende Kraft aus der Masse des Gleitkörpers (Normalkraft) in Newton


Das Prinzip wird in vielen Bereichen der Industrie angewandt, um die Reibung zwischen Oberflächen zu untersuchen. Messgeräte und -bedingungen müssen den Erfordernissen angepasst werden – ebenso bei der Messung der Reibung zwischen Boden und Schuhwerk.

bwdWie arbeitet das Prüfgerät und wie wird die Rutschsicherheit klassifiziert?

ScheeweDas Gleitmessgerät GMG 100 erfüllt die Anforderungen der genannten Normen. Andere Geräte sind ebenfalls nur zuverlässig, wenn sie die Anforderungen der DIN E 51131 erfüllen. Die Prüfung nach DIN EN 13893 ist für elastische und textile Bodenbeläge sowie Laminat obligatorisch für die Anbringung des CE-Zeichens. Und dieses ist seit Januar 2007 Pflicht! Die Messung erfolgt, indem sich das Gerät an einem Stahlseil selbst unter den gegebenen Normenbedingungen über den trockenen oder nassen Fußboden zieht. Das Ergebnis der Prüfung kann als Reibungswert direkt am Gerät abgelesen werden. Außerdem ist es aber auch möglich, über den Computer ein komplettes Prüfprotokoll auszudrucken.

bwdDie Ergebnisse müssen dann wohl noch klassifiziert werden?

ScheeweNatürlich! Nach der fürs CE-Zeichen verbindlichen Norm DIN EN 14041 müssen Bodenbeläge ab Fabrik eine Reibungszahl µ von mindestens 0,30 haben. Bodenbeläge mit einer Reibungszahl von unter µ 0,30 können gefährlich glatt sein. Reibungswerte von µ Ž 0,30 bis µ 0,45 können ausreichen, sofern die Nutzungsbedingungen dies zulassen und der Zustand der Beläge überwacht wird. Reibungszahlen von µ 0,45 gelten als rutschsicher, aber auch zu stumpfe Beläge können zu Stolperfallen werden, so sollten Reibungszahlen von µ 0,80 nicht überschritten werden.

bwdKann aus den per GMG 100 ermittelten Zahlen auf die R-Klasse geschlossen werden?

ScheeweTheoretisch wäre das möglich. Nach dem Standpunkt der Berufsgenossenschaften ist es aber nicht zulässig, Reibungszahlen zur Einordnung in eine R-Gruppe heranzuziehen.

bwdWer ist für die Rutschsicherheit des Fußbodens verantwortlich, wer kontrolliert dessen Rutschsicherheit?

ScheeweGrundsätzlich ist der Halter des Fußbodens für den Zustand verantwortlich. Wurde ein Fußboden ein Mal als zulässig gemessen, reicht es aus, wenn überwacht wird, ob sich seine Rutschsicherheit verändert. Diese Prüfung kann jeder vornehmen, der im Besitz eines geeigneten Gleitmessgeräts ist. Die Bestimmungen des Bauproduktegesetzes (Bau PG) lassen zum Beispiel für das CE-Zeichen die Prüfung des Bodenbelags durch den Hersteller zu. Doch der Umgang mit dem Prüfgerät verlangt die Kenntnis der normativen Anforderungen für den Umgang mit dem Gerät und die vorzunehmenden Messungen. Vor allem in Streitfällen ist es sicher angebracht, einen versierten Sachverständigen oder ein entsprechendes Prüfinstitut einzuschalten.

bwdWas passiert, wenn der Bodenbelag zwar eine Reibungszahl von µ 0,30 aufweist, aber trotzdem ein Rutschunfall passiert ist?

ScheeweDies zu beurteilen, ist sehr schwierig und erfordert hohe Kenntnis des Sachverständigen. Der genannte Wert µ 0,30 ist der unterste Grenzwert. Eine höhere Reibungszahl wäre besser, da der Fußboden dann umso sicherer wäre. Man muss auch untersuchen, welche Bewegungsabläufe – zum Beispiel langsames Gehen, schnelles Gehen, Laufen – am Objekt üblich sind. Daraus ergibt sich, ob in dem Fall der Reibungswert µ von 0,30 überhaupt ausreichend ist. In solchen Fällen muss auch das Schuhwerk beurteilt werden, da die Gleitreibung immer vom Fußboden und den Sohlen des Schuhs abhängig ist. Darüber hinaus besteht bei einem Unfall – auch beim Verunfallten selbst – Unsicherheit über den tatsächlichen Hergang des Unfalls und ob nicht andere Einflüsse außer der Rutschsicherheit des Bodens dafür ursächlich waren. Dies aber zu beurteilen ist Sache des Gerichts.

bwdHerr Scheewe, vielen Dank für das Gespräch.◇