Pflegeanleitung ist jetzt ein Muss
Laut Kapitel 5.4 sind folgende Nebenleistungen mit den vereinbarten Preisen abgegolten:
übliche Sicherungen der eigenen Arbeiten, in der Regel bis zu drei Tage nach der Verlegung (die Drei-Tage-Frist ist neu in der Norm);
Staubfreimachen des Untergrundes (neu dazugekommen);
Übergabe der Reinigungs- und Pflegeanleitung (neu).
Nicht mehr in den Nebenleistungen enthalten sind:
Herstellen des Waagrisses;
Abladen, Transport und einlagern des Materials;
Beseitigung der durch eigene Arbeit entstandenen Verunreinigungen;
sonstige technische Ausführungen wie z.B. Herstellen erforderlicher Proben, Liefern und Verarbeiten von Kleinmaterial.