Haftungsprobleme eines verklebten Zweischichtparketts auf Fußbodenheizung Parkett löst sich vom Untergrund - aber warum?

Wenn es zur Ablösung von verklebtem Parkett kommt, liegt der Fokus häufig auf unsachgemäßer Verlegung oder einer fehlerhaft arbeitenden Fußbodenheizung. Der Beitrag zeigt, dass auch der Klebstoff selbst einen wesentlichen Anteil an der Verlegequalität hat.

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    © IHD Dresden
    Exemplarische Darstellung einiger vorliegender Mustermaterialien: Parkettrückseite eines Teils des Musters (1), Estrichbruchstück mit Klebstoff­anhaftung (2), Kelle mit Klebstoffanhaftung vom Auftrag (3).
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    © IHD Dresden
    Vergleich aller IR-Spektren des anhaftenden Klebstoffs gemäß Entnahmeort: F – Füllstoff, P – Polymer. Grün: Klebstoff an Parkettrückseite, blau: Klebstoffbruchfläche an Parkett, rot: Klebstoff an Estrichoberfläche, schwarz: Rückstellmuster.

Mit Hilfe eines feuchtehärtenden Einkomponenten-Parkettklebstoffs wurde ein Zweischichtparkett auf Estrich mit integrierter Fußbodenheizung verklebt. Hierbei handelte es sich um einen silanterminierten Polyurethanhybridklebstoff ( 1K-MS-Klebstoff ) mit Fußbodenheizungsfreigabe.

Schadensbild: Parkett löst sich vom Untergrund

Drei Jahre später wurden erste Ablösungserscheinungen des Parketts vom Estrich festgestellt, weshalb von Seiten des Gerichts die Ursache der Parkettablösungen geklärt werden sollte. Daraufhin wurde durch einen ö.b.u.v. Sachverständigen das Institut für Holztechnologie Dresden (IHD) mit klärenden Laboruntersuchungen hinzugezogen. Für die Untersuchung dieser Ablösungserscheinungen lagen dem IHD folgende Mustermaterialien vor:

  • Sechs Parkettstücke aus zwei Dielen.
  • Mehrere Bruchstücke des Estrichs mit Klebstoffanhaftungen .
  • Die zum Auftragen des Klebstoffs eingesetzte Kelle mit Klebstoffresten .
  • Ausgehärteter, nicht verwendeter Originalklebstoff aus demselben Gebinde wie verarbeitet ( Rückstellmuster).

Bei Betrachtung der Estrichstücke fiel auf, dass auf der Oberfläche Klebstoffreste zu finden waren, die jedoch tendenziell dünner als auf der Parkettrückseite waren. Daher war von einem kohäsiven Klebstoffbruch in Estrichnähe auszugehen.

Schadensanalyse mit Untersuchungen der Klebstoffschichten

Zur Schadensanalyse wurden daraufhin infrarotspektroskopische Untersuchungen der verschiedenen Klebstoffschichten durchgeführt und verglichen. Ein Infrarotspektrum ist ein chemischer Fingerabdruck einer Verbindung oder eines Verbindungsgemisches. Ein Spektrum setzt sich dabei immer additiv aus seinen Einzelkomponenten zusammen.

Daher sind die verschiedenen Komponenten im Klebstoff anhand ihrer typischen Signale zu identifizieren und anhand der Signalstärke auch in ihrer Menge zueinander vergleichbar (vgl. Abb. „Abfolge des Klebstoffs im Aufbau“).

Der 1K-MS-Klebstoff bestand laut IR-Spektrum zu einem Teil aus einem PU-Silan- bzw. Silylether-Hybridpolymer als Bindemittel, welches im IR-Spektrum zwei typische Banden („P“) besaß.

Ein weiterer wesentlicher Bestandteil war ein Füllstoff („F“), der anhand des IR-Spektrums sehr wahrscheinlich Calciumcarbonat (Kreide) darstellt. Der Vergleich aller IR-Spektren des enthafteten Klebstoffs, Klebstoff an der Estrichoberfläche (rot), Klebstoffbruchfläche an Parkett (blau), Klebstoff an Parkettrückseite (grün), mit dem des Rückstellmusters (schwarz) zeigt deutlich, dass der Anteil an Kreide in den untersuchten Klebstoffmustern nahezu gleichbleibt (unveränderte Signalhöhe von „F“), wohingegen die Signale des Bindemittelpolymers („P“), z. B. bei 1.735 cm-1, beim enthafteten Klebstoff am Parkettbzw. Estrich (rot, grün, blau) im Vergleich zum Referenzklebstoff deutlich abfallen . Dabei nimmt tendenziell der Anteil an Polymer ab, je näher am Estrichuntergrund gemessen wurde, der Anteil an Füllstoff bleibt hingegen konstant (siehe Tabelle).

Schlussfolgerungen: strukturelles Versagen des Klebstoffs infolge thermischer Belastung am wahrscheinlichsten

Anhand der Ergebnisse ist ein strukturelles Versagen des Klebstoffs durch Abbau des Bindemittelpolymers in Folge der thermischen Belastung durch die Fußbodenheizung für das aufgetretene Schadensbild am wahrscheinlichsten. Durch den Bindemittel­abbau verliert der Klebstoff seine Struktur, seine Haftfähigkeit und Elastizität. Unterstützt wird diese Annahme durch die Feststellung, dass der Bindemittelabbau in Richtung der Wärmequelle (Estrich) immer stärker zunimmt . Da der Parkettklebstoff jedoch als für Fußbodenheizung geeignet ausgewiesen war, hätte dieser Bindemittel­abbau nicht auftreten dürfen.

Andere potenzielle Schadensursachen, die ebenfalls zu einer Parkettablösung führen können, sind hingegen aufgrund folgender Zusammenhänge unwahrscheinlich:

  • Laut dem „ Zentralverband Parkett und Fußbodentechnik“ liegt die empfohlene maximale Oberflächentemperatur des Parketts bei 29 °C . Ob dies eingehalten wurde, um eine zu hohe thermische Belastung des Klebstoffs zu vermeiden, konnte an dieser Stelle nicht überprüft werden. Im Falle einer dauerhaft zu starken Durchwärmung des Parkettaufbaus wäre es jedoch wahrscheinlich in der Heizperiode zu einer starken Trocknung des Parketts und damit verbunden zur Ausbildung von Schüsselungen und Maßänderungen gekommen. Die so entstehenden starken Verformungen können dann die Haltekraft des Klebstoffs überschreiten und auch schon oft in den ersten Heizperioden zu Ablösungen führen . Parkettverformungen oder Decklagenablösungen vom Träger wurden hier jedoch n icht festgestellt .
  • Im Falle eines nicht belegreifen Estrichs führt eine dadurch verursachte Auffeuchtung der Parkettunterseite ebenfalls häufig zu Begleiterscheinungen wie z. B. Parkettschüsselungen und Maßänderungen. Hierbei treten dann die Ablösungen spätestens in der ersten ausgedehnten Heizperiode auf. Auch hier kann es durch die hohen Verformungskräfte zusätzlich zu Schädigungen am Parkettverbund „Decklage/Trägermaterial“ kommen. Beide Schadensbilder wurden nicht beobachtet.
  • Eine nicht fachgerechte Verklebung, ­z. B. durch Nichteinhalten der Ablüftezeiten, kann die Haftung zwischen Klebstoff und Holz auch negativ beeinflussen. Hierbei kann es z. B. bei Überschreitung der Ablüftezeit vorkommen, dass der Zahnspachtelstrich im Klebstoff über große Flächen noch deutlich sichtbar ist, da sich der Klebstoff aufgrund zu starker Trocknung nicht mehr breitdrückt und am Parkett anhaftet. Beim Unterschreiten der Ablüftezeit kann hingegen ein noch klebrigerer Parkettklebstoff aufgrund mangelhafter Aushärtung vorliegen. Beides war nicht zu beobachten. Auch in diesem Fall wäre ein Schadbild vermutlich nicht erst nach drei Jahren aufgetreten.

In allen zuvor genannten Fällen kann es zur Parkettablösung kommen, was jedoch nicht zwangsläufig zu einem Bindemittel­abbau im Klebstoff führt. Daher ist anzunehmen, dass der eingesetzte Klebstoff keine ausreichende Alterungsbeständigkeit insbesondere unter thermischer Belastung bei Anwendung einer Fußbodenheizung aufwies.

Der Autor Dr. Florian Kettner ist am Institut für Holztechnologie Dresden (IHD) wissenschaftlicher Mitarbeiter im Ressort Oberfläche.

Haftungsprobleme eines verklebten Zweischichtparketts auf Fußbodenheizung: Auf den Punkt gebracht

  • Mit Hilfe eines feuchtehärtenden Einkomponenten-Parkettklebstoffs wurde ein  Zweischichtparkett auf Estrich mit integrierter Fußbodenheizung verklebt.
  • Drei Jahre später wurden erste Ablösungserscheinungen des Parketts vom Estrich festgestellt.
  • Bei Betrachtung der Estrichstücke fiel auf, dass auf der Oberfläche Klebstoffreste zu finden waren, die jedoch tendenziell dünner als auf der Parkettrückseite waren. Daher war von einem kohäsiven Klebstoffbruch in Estrichnähe auszugehen.
  • Es erfolgte eine Schadensanalyse mit infrarotspektroskopischen Untersuchungen der Klebstoffschichten.
  • Anhand der Ergebnisse ist ein strukturelles Versagen des Klebstoffs durch Abbau des Bindemittelpolymers in Folge der thermischen Belastung durch die Fußbodenheizung für das aufgetretene Schadensbild am wahrscheinlichsten.