Estrich Oberflächenfestigkeit von mineralischen Estrichen: Prüfmethoden im Überblick

Die Praxis zeigt, dass die Oberflächen von neu eingebauten mineralischen Estrichen, aber auch ­Altestrichen, keine gleichmäßigen Oberflächenfestigkeit aufweisen. Der Verarbeiter muss deshalb sorgfältig prüfen und im Zweifelsfall schriftlich Bedenken anmelden.

Oberflächenfestigkeit
Ritzspuren bei der Gitterritzprüfung. - © Wolfram Steinhäuser

In den Erläuterungen zur DIN 18365 sowie im Kommentar zur DIN 18356 wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle verlegereifen Untergründe für Parkett- und Bodenbelagsarbeiten in ihrer Festigkeit und Tragfähigkeit den einschlägigen DIN-Bestimmungen entsprechen müssen. Der Auftragnehmer für Parkett- und Bodenbelagsarbeiten kann davon ausgehen, dass die Untergründe die Anforderungen im Hinblick auf Festigkeit und Belastbarkeit voll und ganz erfüllen. Prüfungen auf Druck- und Biegezugfestigkeit beispielsweise sind keine handwerksüblichen Prüfungen. Deshalb haben die Parkett- und Bodenleger nicht die Pflicht, solche Prüfungen vorzunehmen oder durchführen zu lassen. Werden solche Prüfungen erforderlich, muss der Bauherr/Auftraggeber/Architekt diese Prüfungen an dafür autorisierte Einrichtungen bzw. Sachverständige in Auftrag geben.

Parkett- und Bodenleger sind im Rahmen ihrer Prüfungs- und Hinweispflicht lediglich gehalten, die Oberflächenfestigkeit der Untergründe daraufhin zu prüfen und zu beurteilen, ob die von Ihnen aufzubringenden Verlegewerkstoffe eine feste Verbindung mit dem Untergrund eingehen. Nicht ausreichend feste Oberflächen verhindern eine dauerhaft feste Arretierung der Grundierungen, Spachtel- und Ausgleichsmassen, der Kleber und der Oberbeläge am Untergrund.

Durch die Untergrundvorbereitung und die Verlegewerkstoffe wird die Estrichkonstruktion/Lastverteilungschicht nur nach bestem Wissen und Gewissen verlegereif hergestellt. Der Parkett- und Bodenleger kann deshalb für alle Bruchzonen unterhalb der von ihm eingesetzten Verlegewerkstoffe keine Haftung übernehmen.

Zur Feststellung der Oberflächenfestigkeit mineralischer Neu- und Altestriche stehen folgende Prüfmöglichkeiten zur Verfügung:

  • Visuelle Prüfung
  • Gitterritzprüfung
  • Drahtbürstenprüfung
  • Hammerschlagprüfung
  • Klebeprobe mit dem Oberbelag
  • Oberflächen- bzw. Haft-Zugfestigkeitsprüfung nach BEB-Merkblatt 11/2004. Bei dieser Prüfung handelt es sich um keine Regelprüfung, da sie keine handwerksgerechte Prüfungsart für den Verarbeiter darstellt. Parkett- und Boden­leger müssen diese Prüfungen nicht durchführen.

Visuelle Prüfung der Oberflächenfestigkeit

Bei allen Prüfungen der Oberflächenfestigkeit ist zu bedenken, dass diese Prüfungen stichprobenartig erfolgen. Es ist unzumutbar, jeden Quadratmeter des mineralischen Estrichs auf Oberflächenfestigkeit zu prüfen. Hier sind Erfahrungen gefragt. Der Verarbeiter sollte aber in jedem Fall im Vorfeld alle Räume ablaufen und eine visuelle Kontrolle durchführen. Anhand dieser visuellen Prüfung lassen sich absandende, abmehlende und weiche Estrichoberflächen erkennen, aber auch Sinterschichten, Kalkhäutchen und Verunreinigungen feststellen.