Thomas Mayrhofer Mein Standpunkt Notwendiges Übel

Notwendiges Übel

Die neue Auftraggeberhaftung für Sozialversicherungsbeiträge ist aus Sicht des Handwerkers uneingeschränkt zu begrüßen. Zwar bringt die Neuregelung für Betriebe zusätzlichen bürokratischen Aufwand mit sich, weil Rechnungen gesondert zu behandeln sind, zwei Überweisungen erforderlich sind und recherchiert werden muss, ob sich der Partner in der HFU-Liste findet. Doch die positiven Effekte überwiegen. Ab 2009 sollte der Betrug, bei dem über Subfirmenketten vorsätzlich die Sozialabgaben „eingespart“ und so Dumpingpreise zulasten seriös anbietender Unternehmen „gegenfinanziert“ werden, der Vergangenheit angehören. Die Schäden in Höhe von mehreren 100 Millionen Euro, die von der Masse der ehrlichen Beitragszahler finanziert werden mussten, sollten dann nicht mehr anfallen. Das hoffen wenigstens die Experten. Für Sie als Unternehmer gilt ab Jänner 2009: Schauen Sie sich Ihre Partnerfirmen, an die Sie Bauaufträge vergeben, genau an. Wenn diese nicht in der HFU-Liste aufscheinen, sind Sie gut beraten, die 20 Prozent der Auftragssumme an das Dienstleistungszentrum zu überweisen, um im Falle des Falles nicht selbst zum Handkuss zu kommen.