Frage und Antwort Reißverschlusseffekt - Mangel oder Fehler?"> Frage und Antwort Reißverschlusseffekt Mangel oder Fehler?

Der typische Reißverschlusseffekt bei gemusterter Teppichware. Der Rapport umfasst in diesem Fall ein dunkles und ein helles Karo – zusammen zwei Zentimeter. Die Ware hätte also dem Rapport gemäß verlegt werden müssen, wobei die obere Bahn mit der kürzeren Musterfolge auszuspannen gewesen wäre. - © Hart

Frage: Das in bwd 9/2008 auf Seite 46 ausführlich behandelte Thema „Wie viel Rapportversatz muss der Kunde tolerieren?“ reizt zu einer weiteren Frage: Wann ist man als Bodenleger dazu verpflichtet, das Muster zweier Teppichbahnen einander auszugleichen, und wann nicht mehr? In vielen Fällen ist die Musterung, der Rapport, so klein, dass es technisch gar nicht mehr möglich ist, ihn exakt übereinstimmend anzuordnen. In diesem Zusammenhang fällt zuweilen der Ausdruck „Reißverschlusseffekt“. Was ist das und wo liegen die Grenzen des Machbaren, was kann man hier dem Bodenleger noch zumuten? Wann muss der Kunde die dann sichtbare Teppichnaht akzeptieren?

Antwort: Diese Frage ist berechtigt, weil es seit Jahren zunehmend kleinere Teppichmusterungen gibt, die aus der Ferne betrachtet den Belag unifarbig erscheinen lassen. Dennoch unterliegt die Musterung einem gewissen Schema, sie wiederholt sich regelmäßig. Stoßen nun dunkle Partien des Musters einer Teppichbahn an ebenfalls dunkle der zweiten anstoßenden Bahn, entsteht ein völlig neues Musterelement. Diese Aneinanderreihung gleicht dem Bild eines Reißverschlusses und kann – je nach Größe, Form und Farbe des Belages – zu unschönen und störenden Unterbrechungen der Fläche führen. Aufgrund der technischen Möglichkeiten, diese relativ kleinen Musterungen exakt einander anzugleichen, haben sich in der Praxis Grenzen ergeben: Bei Musterungen mit einem Rapport von einem ist das Muster anzugleichen, bei Musterungen die kleiner sind, nicht mehr. Das heißt, dass die Bahnenkanten wie erforderlich beschnitten werden, ohne dass die Musterung, der Rapport, berücksichtigt wird. Das heißt in der Schlussfolgerung, dass der Kunde diese Regelung, diesen „Stand der Verarbeitungstechnik“, ebenfalls hinzunehmen hat. Dem Bodenleger bleibt überlassen, seinen Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten oder schon beim Verkaufsgespräch und der Auswahl der Ware entsprechend zu informieren.

Zusammenfassend: Gemusterte Ware mit einem Rapport über einem Zentimeter ist so zu verlegen und anzupassen, dass der Rapport gleichmäßig über beide Bahnen hinwegläuft, ohne Versatz und ohne einen „Reißverschluss“ zu bilden. Entsprechende Werkzeuge stehen zur Verfügung und gehören zur Grundausrüstung des Bodenlegers.

Wolfgang Hart wolfgang@hart.holzmannverlag.de