Walzbeton begegnete einem bisher überwiegend als Rohfußboden in Industriehallen. Neuerdings taucht er als Verlegeuntergrund für Parkett und andere Bodenbeläge auf. Bei der Ermittlung der Belegreife stößt der Bodenleger allerdings an Grenzen.
Vor allem in den östlichen Bundesländern wird neuerdings als Untergrund Walzbeton eingebaut. Auf diesem werden – man kann es kaum glauben – Bodenbeläge und Parkett verlegt. Der Grund für den Einbau von Walzbeton ist ein ganz simpler. Walzbeton ist billiger als konventioneller Beton, da hier ca. 30 bis 40 Prozent weniger Zement für die Herstellung benötigt werden.
Die Entwicklung von Walzbeton begann in den 1980er-Jahren in den Vereinigten Staaten. In Deutschland wurde Walzbeton erstmals 1986 eingebaut. Walzbeton ist ein erdfeuchter Beton, der mit Flach- oder Fahrbaggern eingebaut und mit Hilfe von Walzen verdichtet wird. Für die Fußbodentechnik ist interessant, dass er auch als Rohfußboden bei Industrie- oder Hallenböden eingebaut wird. Aufgrund der zum Teil groben Oberflächenqualität ist es erforderlich, den Walzbeton für den Einsatz als Industrieboden mit einer zusätzlichen Deckschicht zu versehen.
Dies kann beispielsweise mit einer Schicht aus etwa 2 cm kunststoffmodifiziertem Industrieestrich geschehen. Dieser Untergrund kann alternativ mit Epoxidharz beschichtet, aber auch geschliffen und später eingepflegt werden. Die Vorteile des Walzbetons sind der schnelle Baufortschritt, der fugenlose Einbau sowie die geringe Rissanfälligkeit ohne Folgeschäden. Deshalb, aber auch aufgrund der niedrigeren Herstellkosten im Vergleich zu konventionellen Betonbodenplatten, werden Walzbetonbodenplatten zukünftig häufiger anzutreffen sein.
Kann die Belegreife von Walzbeton geschätzt werden?
Für den Parkett- und Bodenleger ist es wichtig, zu wissen, wann ein solcher Untergrund mit Parkett und Bodenbelägen belegt werden kann. Zur Belegreife von Walzbetonuntergründen wird in der Fachliteratur keine Aussage gemacht.
Das liegt sicher auch daran, dass in der Regel auf diese Untergründe keine Bodenbeläge verlegt werden. Deshalb müsste rein rechtlich zur Belegreife von Walzbetonuntergründen der Hersteller dieses Betons eine Aussage darüber treffen, bei welchem Feuchtegehalt ein Walzbeton belegreif ist und zu welchem Zeitpunkt das zumindest annähernd der Fall ist. Eine Abschätzung der Belegreife auch im Vergleich zum konventionellen Beton kann man anhand folgender Fakten vornehmen:
- Der Wassergehalt des frisch eingebauten Walzbetons liegt etwa zwischen 4 Masse-% und 7 Masse-%.
- Der geringe Wassergehalt des Walzbetons erfordert eine sorgfältige Nachbehandlung mit Wasser. Anfangs wird nur Wasser aufgesprüht, um Auswaschungen an der frischen Walzbetonoberfläche zu verhindern. Anschließend wird intensiver mit Wasser nachbehandelt, so dass der Feuchtegehalt in der Walzbetonbodenplatte erheblich gesteigert wird.
- Die Walzbetonbodenplatten sind in der Regel mindestens 12 cm, maximal 28 cm dick.
Die Trocknungszeit von Betonplatten hängt von folgenden Faktoren ab:
- Anfangswassergehalt des Betons,
- Dicke der Betonplatte,
- Temperatur und relative Feuchte der angrenzenden Raumluft,
- Beeinflussung der Verdunstungsoberflächen durch Deckschichten,
- Austrocknungsmöglichkeiten nur nach oben oder auch nach unten.
Nach Prof. Klopfer brauchen beispielsweise 20 cm dicke konventionelle Betonbodenplatten aufgrund der Austrocknung nach oben ca. 4 Jahre, bis diese Untergründe auf ihre Belegreife heruntergetrocknet sind. Aufgrund des geringeren Wassergehaltes werden Walzbetonbodenplatten keine so lange Trocknungszeit erfordern, aber selbst eine zwei- bis dreijährige Trocknungszeit zur Belegreife wird kein Bauherr akzeptieren.
Im BEB-Merkblatt „CM-Messung“ Ausgabe Januar 2007 wird zu den konventionellen Betonuntergründen Folgendes gesagt, was zweifelsohne auch auf Walzbetonuntergründe zutrifft:
„Bei Betondecken mit und ohne Verbundestrich ist eine aussagefähige Messung des Feuchtegehaltes mit gewerbeüblichen Messgeräten nicht möglich. Die in den oberen Zonen des Untergrundes gemessenen Werte lassen keinen Rückschluss auf die Feuchte der Betondecke im restlichen Querschnitt zu. Da bei Betondecken mit und ohne Verbundestrich Austrocknungszeiten von einem Jahr und mehr erforderlich werden, sind durch die verbliebene Feuchte in solchen Untergründen Mängel oder Schäden an darauf verlegten Bodenbelägen aller Art nicht auszuschließen. Der Auftraggeber hat deshalb durch geeignete planerische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass Feuchte aus dem Untergrund den Klebstoff und Bodenbelag nicht beeinträchtigt.“
Grundsätzlich muss der Feuchtegehalt von Betondecken und Betonbodenplatten mittels der Darr-Methode ermittelt und in Masse-% angegeben werden. Im Merkblatt TKB-8 „Beurteilen und Vorbereiten von Untergründen für Bodenbelag- und Parkettarbeiten“ Stand Juni 2004 wird für Beton ein Grenzfeuchtegehalt für die Belegreife von 3,0 bis 3,5 CM-% vorgegeben.
Widersprüchliche Aussagen und keine konkreten Angaben
Diese Vorgaben für die Belegreife für Beton stehen im Widerspruch zur Aussage, dass der Feuchtegehalt von Betondecken nicht mit einem gewerbeüblichen Messgerät (CM-Gerät) ermittelt werden kann, sondern nur nach der Darr-Methode. In der Fachliteratur findet man zur Belegreife von Betonuntergründen ansonsten keine konkreten Angaben. Hier findet man lediglich den Hinweis, dass bei der Planung von Fußbodenkonstruktionen die Restbaufeuchte des Betons besonders berücksichtigt werden muss.
Man könnte den erforderlichen Grenzwert für die Belegreife für Beton mithilfe der Korrelation bei Zementestrichen zwischen Darr-Wert und CM-Wert abschätzen: Darr-% = CM-% + 1,5, also 3,5 CM-% + 1,5 = ca. 5 Masse-%. Grob geschätzt ist die Belegreife eines Betons demnach erreicht, wenn dessen Feuchtegehalt 5 Masse-% beträgt. Zur Belegereife des kunststoffmodifizierten Industrieestrichs steht im Protokoll zur Dokumentation der CM-Messung gemäß Arbeitsanweisung des BEB Stand 2014: „Sonderestriche – die rechtsverbindliche Freigabe der Belegreife ist dem Bodenleger vom Bauherrn zu übergeben.“
Die Ermittlung der Feuchte von Betonuntergründen ist aufgrund der langen Trocknungszeiten von einem Jahr und mehreren Jahren auch uninteressant. Diese langen Trocknungszeiten will und kann kein Bauherr/Auftraggeber abwarten, um auf diesen Untergründen schadensfrei Bodenbelags- und Parkettarbeiten ausführen zu können. Und ob der 2 cm dicke kunststoffmodifizierte Industrieestrich als Dampfbremse so funktioniert, dass keine Feuchteschäden an den Verlegewerkstoffen und Oberbelägen auftreten, kann bezweifelt werden.
Warum Dampfbremsen bei diesem Untergrund Pflicht sind
Deshalb ist es auch Stand der Technik, Dampfbremsen aus Reaktionsharzen auf Betonuntergründe zu applizieren und so eine sofortige und schadensfreie Verlegung von Bodenbelägen und Parkett zu ermöglichen. Die dampfbremsenden Reaktionsharze verringern die vom Betonuntergrund abgegebenen Wasserdampfmengen auf ein unschädliches Maß, so dass keine Feuchteschäden am Bodenbelag bzw. Parkett entstehen. Diese Vorgehensweise erfordert keine Feuchtemessungen an den Betonuntergründen. Die Hersteller von Verlegewerkstoffen sollten hier vertraglich eingebunden werden. So muss auch bei den mit einem kunststoffmodifizierten Industrieestrich versehenen Walzbeton vorgegangen werden.
Auch wenn hier die Belegreife früher als bei konventionellem Beton erreicht wird, auf eine Dampfbremse aus Reaktionsharzen kann auf keinen Fall verzichtet werden.