Ein einfacher Verarbeitungsfehler beim Aufbringen von Reaktionsharz-Vorstrichen hatte in den beiden nachfolgend geschilderten Schadensfällen fatale Auswirkungen. Die ausführenden Betriebe wurden finanziell vollumfänglich haftbar gemacht.
Ein einfacher Verarbeitungsfehler beim Aufbringen von Reaktionsharz-Vorstrichen hatte in den beiden nachfolgend geschilderten Schadensfällen fatale Auswirkungen. Die ausführenden Betriebe wurden finanziell vollumfänglich haftbar gemacht.