Klare Ansagen und mehr Details
Zusätzlich zu vielen überarbeiteten Kapiteln sind einige Punkte völlig neu dazugekommen. Hier lohnt sich der Blick ins Regelwerk besonders:
Neu sind im Kapitel „3.0 Begriffe“:
3.2 Haftfixierungen
3.4 Kraftschlüssig
3.5 Längsnaht
3.6 Nivellieren
3.7 Schwimmende Verlegung
Punkt „4.2.2 Angaben“, u.a.:
Lage des Geschoßes
Anforderungen an die Ebenheit
Verlegart (verklebt, fixiert, lose)
Besondere Verlegeanforderungen
Punkt „4.2.3 Eigene Positionen“:
u.a. Untergrundvorbehandlung
Punkt „4.3 Vom Auftraggeber zu erbringende Voraussetzungen“:
Der Hinweis für Paneele (Luftfeuchtigkeit bei 40 bis 75 Prozent beim Zeitpunkt der Verlegung)
Kapitel „5.0 Vertragsbestimmungen“:
5.2 Materialien
5.3.2 Prüf- und Warnpflicht, u.a. vereinbarte Ebenheit, Feuchtigkeit
5.3.3 Technische Ausführungsbestimmungen; hier u.a. die Aufnahme von Holzwerkstoff-Verlegeplatten