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bwd Fachinfo Das am 1. Januar 2009 in Kraft getretene Forderungssicherungsgesetz regelt unter anderem den so genannten Druckzuschlag neu. Dieser ermöglicht es dem Bauherrn, eine gewisse Summe für eine Mängelbeseitigung so lange einzubehalten, bis die Mängel vom Handwerker tatsächlich beseitigt worden sind. Bisher konnten Auftraggeber mindestens das Dreifache der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten zurückhalten, jetzt dürfen sie [...]
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