Nachschiebende Feuchte aus der Betonkernaktivierung Wer nicht absperrt, verliert!
Im vorliegenden Fall hat das Gericht eine Quotelung der Schadenssumme zwischen Planer und Estrichleger entschieden, da der Planer falsch geplant hatte und der Estrichleger keine Bedenken angemeldet hat.
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