Verlegepraxis Besser auf Nummer sicher gehen Wenn der Architekt seine Kompetenzen überschreitet
Nicht alles, was am Bau geschieht, haben der Architekt oder sein beauftragter Mitarbeiter zu entscheiden. Letzte Instanz ist und bleibt der Bauherr, besonders dann, wenn dem Bodenleger neue Aufträge erteilt werden.
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