Steuertipp Angemessene Frist zur Vorbereitung auf Betriebsprüfung
In aller Regel meldet das Finanzamt seinen Besuch durch eine Prüfungsanordnung an, die einem Unternehmer so früh zugehen muss, dass dieser noch Zeit hat, sich auf die bevorstehende Prüfung angemessen vorzubereiten. In einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg wird erläutert, welche Rechte und Pflichten eine Prüfungsanordnung entfaltet.
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