Steuertipp Angemessene Frist zur Vorbereitung auf Betriebsprüfung

In aller Regel meldet das Finanzamt seinen Besuch durch eine Prüfungsanordnung an, die einem Unternehmer so früh zugehen muss, dass dieser noch Zeit hat, sich auf die bevorstehende Prüfung angemessen vorzubereiten. In einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg wird erläutert, welche Rechte und Pflichten eine Prüfungsanordnung entfaltet.

Angemessene Frist zur Vorbereitung auf Betriebsprüfung

In aller Regel meldet das Finanzamt seinen Besuch durch eine Prüfungsanordnung an, die einem Unternehmer so früh zugehen muss, dass dieser noch Zeit hat, sich auf die bevorstehende Prüfung angemessen vorzubereiten. In einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg wird erläutert, welche Rechte und Pflichten eine Prüfungsanordnung umfasst.

Folgende Feststellungen hat das Finanzgericht Baden-Württemberg zur Prüfungsanordnung in seinem Urteil getroffen (Az. 4 K 90/07):

  • Vorbereitungszeit: Nach § 5 Abs. 4 Betriebsprüfungsordnung soll einem Betrieb die Prüfungsanordnung mindestens vier Wochen vor dem Prüfungsbeginn zugestellt werden. Ausnahme: Läuft bereits eine Prüfung und der Prüfer möchte weiter zurück liegende Jahre in seine Prüfung einbeziehen, muss er die vierwöchige Frist nicht einhalten.
  • Prüfer: Gegen den in der Prüfungsanordnung mit der Betriebsprüfung beauftragten Prüfer des Finanzamts kann man grundsätzlich nicht mit einem Einspruch vorgehen.

bwd-Tipp: Liegen jedoch stichhaltige Gründe dafür vor, dass der Prüfer voreingenommen ist (Familienmitglieder des Prüfers arbeiten in einem Konkurrenzbetrieb; mit dem Prüfer kam es bereits in Vorjahren zu persönlichen Streitigkeiten), sollte das Gespräch mit dem Vorgesetzten bzw. mit dem Leiter des Finanzamts gesucht werden. Das hilft meist.


Gegen eine Prüfungsanordnung mit einem Einspruch vorzugehen, ist eine heikle Angelegenheit. Denn das vergiftet die Stimmung und dürfte zu einer deutlich kleinlicheren Prüfung führen. Besser ist es, das offene und sachliche Gespräch zu suchen. So lassen sich Prüfungsbeginn oder Prüfungsort meist problemlos verschieben bzw. festlegen.