Gewerbesteuer Regelung vor Gericht

Regelung vor Gericht Beim Ausfüllen der Gewerbesteuererklärung 2012 müssen Handwerksbetriebe betriebliche Zinsen sowie Mieten und Pachten für bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter angeben. Hintergrund ist die anteilige Hinzurechnung dieser Aufwendungen zum Gewerbeertrag. Das Finanzgericht Hamburg hat die Hinzurechnungen von Zinsen, Pachten und Mieten zum Gewerbeertrag als verfassungsrechtlich bedenklich eingestuft und hat deshalb diesbezüglich das Bundesverfassungsgericht angerufen. [...] › mehr

Gewinnermittlung Private Güter erfassen

Private Güter erfassen Ermittelt ein Unternehmer seinen Gewinn nach der Einnahmen-Überschussrechnung, muss er darauf achten, dass aus dem Privatvermögen eingelegte Wirtschaftsgüter den Gewinn mindern. Bei der Einlage von Waren aus dem Privatvermögen ins Betriebsvermögen muss die Minderung im Jahr der Einlage erfasst werden. Denn nachträglich ist eine Erfassung des Einlagewerts nicht mehr möglich. In einem [...] › mehr

Steuererklärung Auf Fehler hinweisen?

Auf Fehler hinweisen? Müssen Unternehmer das Finanzamt auf Fehler hinweisen? Es wäre zumindest ehrenhaft, eine Verpflichtung gibt es jedoch nicht. Mit anderen Worten: Passiert dem Finanzamt ein Fehler zu Gunsten eines Unternehmers und der meldet den Fehler nicht, kann das Finanzamt ihm keine Steuerhinterziehung unterstellen. Diese Auffassung hat der Bundesfinanzhof aktuell bestätigt (Az. VIII R [...] › mehr
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Einkommensteuerrichtlinie 2012 Das gilt bei Rückstellungen

Aus der Einkommenssteuerrichtlinie ergibt sich, dass die Rückstellung in der Steuerbilanz nicht höher sein darf als in der Handelsbilanz. › mehr

Handwerksmanagement Ausbildung für angehende Führungskräfte im Handwerk Die dreifache Dosis

Konstantin Blum ist Parkettlegerazubi und gleichzeitig Student. Möglich macht das ein triales Studium: Nach dessen Ende ist er Geselle, Meister und Bachelor of Arts im Fach Handwerksmanagement. Doch dreifach stressig ist das auch. › mehr