Gewerbesteuer Regelung vor Gericht
Regelung vor Gericht Beim Ausfüllen der Gewerbesteuererklärung 2012 müssen Handwerksbetriebe betriebliche Zinsen sowie Mieten und Pachten für bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter angeben. Hintergrund ist die anteilige Hinzurechnung dieser Aufwendungen zum Gewerbeertrag. Das Finanzgericht Hamburg hat die Hinzurechnungen von Zinsen, Pachten und Mieten zum Gewerbeertrag als verfassungsrechtlich bedenklich eingestuft und hat deshalb diesbezüglich das Bundesverfassungsgericht angerufen. [...]
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