bwd Tipp Mit Gütertrennung Steuern sparen
Wer bei der Eheschließung keinen Ehevertrag schließt, für den gilt automatisch der Güterstand der Zugewinngemeinschaft nach § 1363 BGB. Ehegatten haben aber auch die Möglichkeit Gütertrennung zu vereinbaren. Dadurch haben Unternehmer die Chance, Steuern zu sparen.
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