HDH: Kritik am Arbeitsentwurf des DIBt

Der Hauptverband der Deutschen Holzindustrie (HDH), zu dem auch der Verband der Deutschen Parkettindustrie (VDP) gehört, lehnt den Novellierungsentwurf des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) zu "Anforderungen an bauliche Anlagen bezüglich des Gesundheitsschutzes" ab. Zuvor hatten bereits der Verband der Europäischen Laminatfußbodenhersteller (EPLF) und der Verband der mehrschichtigen modularen Fußbodenbeläge (MMFA) die Pläne kritisiert.

Ende 2014 hatte der Europäische Gerichtshof ( EuGH) das deutsche Ü-Zeichen für Bauprodukte für rechtswidrig erklärt. Nach Ansicht des HDH werden im Novellierungsentwurf des DIBt die vom EuGH festgestellten Verstöße aber keineswegs beseitigt. Zudem könnten und würden auf der Grundlage dieses DIBt-Entwurfes ("Anforderungen an bauliche Anlagen bezüglich des Gesundheitsschutzes", Stand 17.12.2015) neue nationale Anforderungen an eine Vielzahl von Baustoffen und Bauteilen erhoben werden. Fragwürdig sei auch der Aspekt des Datenschutzes, da die vollständige Deklaration der chemischen Zusammensetzung der Bauprodukte gefordert wird. Bedauerlich sei ferner grundsätzlich die Tatsache, dass das DIBt die Unternehmen der deutschen Holzindustrie nicht direkt über die geplanten Änderungen informiert hat.

Stellungnahme des EPLF und MMFA bereits Anfang Februar

Eine Stellungnahme des Verbands der Europäischen Laminatfußbodenhersteller (EPLF) und des Verbands der mehrschichtigen modularen Fußbodenbeläge (MMFA) von Anfang Februar zu diesem Thema können Sie hier nachlesen.