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Haftung für Materialfehler

Für Materialfehler haftet in der Regel der Lieferant. Das kann zum Beispiel ein Großhändler sein oder der Hersteller, sofern das Erzeugnis ohne Zwischenhandel an den Handwerker geliefert wurde. Seine Ansprüche an den Lieferanten oder den Hersteller kann der Handwerker nur dann geltend machen, wenn einwandfrei erwiesen ist, dass der Mangel tatsächlich im Material begründet ist und nicht beispielsweise durch Lagerung oder Transport, die Art der Verarbeitung, durch die verwendeten Stoffe, durch andere Handwerker auf der Baustelle, infolge falscher Reinigung und Pflege oder untypischer Benutzung entstanden ist. Sind alle Möglichkeiten umfassend abgeklopft und ist die Beanstandung eindeutig auf die ursprüngliche Beschaffenheit des gelieferten Materials zurückzuführen, sollte der Lieferant herangezogen werden. Er haftet für die Mängel – es tritt die sogenannte Lieferantenhaftung ein. Seit 2002 haftet er nicht wie bisher zwei, sondern fünf Jahre. Wenn man aber nun als Handwerker glaubt, die Sache erfolgreich geregelt zu haben, irrt man sich. Der Lieferant wird sich kräftig wehren, wenn er zum Schadenersatz gebeten wird. Er wird die Sache an den Hersteller weitergeben, der nun seine Vorlieferanten in die Pflicht nehmen wird. Oft gehen die Dinge dann so aus, dass die Sache bei guten Kunden „aus Kulanz“ großzügig geregelt wird. Den Ausgang vorauszusagen ist fast unmöglich. Fühlt sich der Handwerker im Recht, wird er das Gericht anrufen. Aber auch hier wird man oft eine Überraschung erleben, weil nicht geklärt ist, wie weit die Lieferantenhaftung reicht. Nur teilweise wird von den Gerichten die Ansicht vertreten, der Verkäufer habe im Rahmen des Schadenersatzes neben den Materialkosten auch die Kosten für den Ausbau des alten Materials und den Einbau des neuen zu ersetzen. Ganz abgesehen von den Forderungen des Auftraggebers, der für alles mögliche Schadenersatz fordert, vielleicht sogar während der Durchführung der Arbeiten ins Hotel ziehen will. Ein Viertel steht noch aus, man darf gespannt sein. Mängelprozesse sollte man möglichst vermeiden und versuchen, sich gütlich zu einigen. Meist kostet sie alle Beteiligten Nerven, Zeit und Geld – oft sogar weit mehr als die strittige Sache wert war.