Spezialfall Fußleiste - Gut beraten"> Spezialfall Fußleiste Gut beraten

Häufiges Ärgernis: die Fußleisten zeigen klaffende Spalten zu Wänden und dem Oberboden auf. Optisch ein unschönes Erlebnis für den Bauherrn, dem schwarze Schatten zwischen Fußleiste und Wand oder dem weißen Innenputz zwischen Fußleiste und Oberboden auffällig werden.

Betrachtet man hierzu die normativen Anforderungen der DIN 18 202 „Toleranzen im Hochbau – Bauwerke“, sind aber solche Unregelmäßigkeiten in aller Regel zulässig. Je nach Messpunktabstand sind 4 mm (Messpunktabstand 1,0 m) oder z.B. 7 mm (Messpunktabstand 2,50 m) bei einfacher Anforderung an die Ebenheit von Estrichen oder Oberböden zulässig. Eine geradlinig verlaufende Fußleiste wird solche Unregelmäßigkeiten immer optisch störend sichtbar werden lassen.

Darüber sollte der Auftragnehmer den Bauherrn besser vorher hinweisen: gegen Mehraufwand für die Kosten kann dann auf 1,00 m bis 1,50 m die Wandfläche vom Maler zusätzlich gespachtelt werden und/oder auf gleicher Flächeneinheit der Estrich umlaufend zur Randfuge ebenfalls ausgeglichen und egalisiert werden. Mit solchen zusätzlichen Maßnahmen können ärgerliche Reklamationen im Vorfeld vermieden werden. Wieder wird deutlich: der Handwerker ist gut beraten, wenn er den Kunden vorher auch gut berät.