Das „Gütezeichen A“ soll langfristig bei Ausschreibungen verbindlich vorgeschrieben werden. Zuvor sollen erstmal Betriebe über eine Förderung der Landes- und Bundesinnung dafür gewonnen werden.
Das „Gütezeichen A“ soll langfristig bei Ausschreibungen verbindlich vorgeschrieben werden. Zuvor sollen erstmal Betriebe über eine Förderung der Landes- und Bundesinnung dafür gewonnen werden.