Anforderungen an Böden Gezielt gegensteuern

Gezielt gegensteuern

Gesichtssinn: Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen reagieren auf Blendungen und ungeeignete Kontraste. Reflexion des Bodenbelages im Gegenlicht oder Kunstlicht sind zu vermeiden. Reflexionsarme Böden mit Reflektometer-Werten bei einem Messwinkel von 60° von 5 bis maximal 10 Glanzeinheiten sind im Pflegebereich gut geeignet.

Gehörsinn: Einschränkungen des Gehörs führen zu besonderer Empfindlichkeit gegenüber Lärm und Störgeräuschen. Derartige Einflüsse können zu Stürzen führen. Ein geeigneter Bodenbelag verfügt über schalldämpfende Eigenschaften.

Gleichgewichtssinn: Bei Störung des Gleichgewichtes müssen die Ebenheit der Fläche und die Sicherheit beim Stand und in der Bewegung besonders beachtet werden. Zur Minderung von Sturzfolgen wäre ein weicher Bodenbelag wünschenswert. Dieser muss aber auch sicher begangen werden können. Auch die Berollbarkeit muss immer gut sein. Diese Eigenschaften sind bei festen Belägen bisher immer deutlich besser als bei weichen, die Sturzfolgen dagegen deutlich schwerer.