In einem Bürogebäude wurden umfassende Sanierungsarbeiten durchgeführt. Doch der Mieter wollte am Ende nicht einziehen, da ein unangenehmer Geruch die Räume erfüllte. Die Suche nach der Quelle der Ausdünstungen begann.
Anfänglich hatte man den Maler, den Deckenbauer sowie den Bodenleger unter Verdacht, dass die gelieferten Produkte vielleicht nicht frei von Schadstoffen wären, worauf sich der Auftraggeber alle möglichen Sicherheitsdatenblätter und technischen Informationen zukommen ließ. Diese Dokumente führten jedoch nicht zu der emittierenden Quelle, so dass die Beteiligten sich entschlossen, eine Raumluftanalyse durchführen zu lassen. In der Zwischenzeit meldete der Mieter Bedenken an, wonach der Geruch eventuell gesundheitsgefährdend sein könnte. Die eingeleitete Raumluftanalyse ergab hinsichtlich der Schadstoffe jedoch keine Auffälligkeiten, die Frage nach der Ursache des störenden Geruchs blieb aber weiterhin unbeantwortet. Der Auftraggeber entschloss sich daher, einen Sachverständigen zu Rate zu ziehen.Beim Betreten des leeren Büroraumes konnte selbst nach fünf Wochen noch immer ein störender Geruch festgestellt werden. Da zwischenzeitlich der textile Bodenbelag als Verursacher unter Verdacht stand, sollte der Sachverständige Prüfungen vornehmen.
Schadensbild
Die Schwierigkeit der Schadensermittlung lag in diesem Fall darin, im Konglomerat von vielerlei Gerüchen durch neu eingebrachte Baustoffe das Produkt ausfindig zu machen, welches als emittierende Quelle infrage kommen könnte. Dafür setzte der Sachverständige seine selbst entwickelte Frischluftkammer ein, mit deren Hilfe die Ausdünstung aus dem Bodenbelag von den Gerüchen der restlichen Stoffe im Raum abgesondert werden kann: Die Frischluftkammer weist eine Öffnung an der Oberseite auf, welche verschließbar ist. Auf der rechten und linken Seite befindet sich jeweils ein Kugelventil, so dass auf der einen Seite ein Ansaugschlauch und auf der anderen Seite ein Frischluftschlauch angeschlossen werden kann. Der Frischluftschlauch wird aus dem leicht geöffneten Fenster gehängt und durch eine Absaugung eine definierte Menge Frischluft durch die Frischluftkammer gezogen.
Nach etwa zehn Minuten wird der Luftraum mehrfach mit frischer Atemluft durchspült, so dass die Ansaugung abgestellt werden kann, um die Kugelventile auf beiden Seiten der Frischluftkammer zu schließen. Nach einer Wartezeit von circa 20 Minuten ist der Gutachter in der Lage, über die am Deckel befindliche Atemöffnung eine subjektive Bewertung des Luftraums innerhalb der Frischluftkammer vorzunehmen. Hierbei stellte sich heraus, dass der intensive Geruch offensichtlich von der Fußbodenkonstruktion ausging. Damit kamen als Ursache für die Ausdünstung sowohl die textilen Fliesen als auch die Unterbodenkonstruktion in Frage.
Schadensanalyse
Der Sachverständige entfernte die wiederaufnehmbaren textilen Teppichfliesen ohne jegliche Beschädigung auf einer Teilfläche in der Größe der Frischluftkammer, sodass der gespachtelte Untergrund zu erkennen war. Offensichtlich wurde der alte Klebstoff nicht ausreichend abgeschliffen, denn es war deutlich zu sehen, dass die Riefen der ehemalig verwendeten Klebstoffzahnung nur leicht überspachtelt worden waren. Die Spachtelmasse wies zudem dunkle Verfleckungen auf, die an der Oberfläche leicht ölhaltig schimmerten. Um nun festzustellen, ob der störende Geruch von der Spachtelung beziehungsweise vom Unterbodenaufbau ausging, setzte der Gutachter die Frischluftkammer nochmals auf, durchspülte diese abermals mit Frischluft und sperrte den Luftraum ab. Bereits nach 20 Minuten lag das Ergebnis vor. Bei der Beurteilung zeigte sich, dass ein extrem süßlich beißender Geruch wahrnehmbar war. Der Verdacht lag daher nahe, dass die Ausdünstung durch den alten Klebstoff verursacht wurde. Um sich endgültig Gewissheit zu verschaffen, öffnete der Sachverständige zur Kontrolle noch vor Ort einen Elektranten (Vorrichtung zur Entnahme elektrischer Energie), um den darunter befindlichen Hohlboden ebenfalls zu prüfen. Bei dieser Prüfung des Hohlbodens konnte jedoch kein störender Geruch festgestellt werden.
Um weitere Einflussfaktoren, beispielsweise die Raumluft, auszuschließen, musste der Gutachter vor Ort die Spachtelmasse inklusive des darunter befindlichen Klebstoffs für eine spätere Geruchsüberprüfung im Labor abschaben. Darüber hinaus entnahm er auch eine Teppichbodenprobe aus dem noch nicht verlegten Restmaterial, welches zwischenzeitlich im Keller eingelagert worden war. Das entsprechende Probenmaterial schweißte der Sachverständige mit Hilfe eines Vakuumisiergerätes in Aluminiumpapier und mit Folie ein.
Die Überprüfung im Labor mit einem Exsikkator (chemisches Laborgerät, das hauptsächlich zur Trocknung fester chemischer Stoffe zum Einsatz kommt) ergab, dass die Teppichbodenprobe keinen störenden Geruch absonderte. Die Probe mit dem abgeschabten Klebstoff und der anhaftenden Spachtelmaße entwickelte bei dieser Überprüfung jedoch den bereits bekannten, extrem süßlich beißenden Geruch. Somit konnte der Gutachter als Verursacher für die Ausdünstungen in der Luft definitiv eine Wechselwirkung zwischen dem alten, vorhandenen Kunstharzklebstoff sowie der neu aufgebrachten Spachtelmasse festhalten.
Schadensbeseitigung
Zur Schadensbeseitigung musste der Bodenleger die wiederaufnehmbaren Teppichfliesen auf der gesamten Fläche ausbauen. Danach fräste er die Spachtelmasse und den alten Klebstoff ab, um den vorhandenen Hohlboden vorzustreichen und erneut zu spachteln. Bereits nach dem Abfräsen der alten Klebstoff- und Spachtelmasseschichten war keine Ausdünstung mehr festzustellen. Somit konnte die Fläche wieder vorgestrichen und gespachtelt werden, um die Teppichfliesen erneut zu verlegen. Wie zu erwarten, kam es im Anschluss zu keiner störenden Geruchsentwicklung mehr.
Peter Schwarzmann
Darauf sollten Sie achten
- Äußert der Auftraggeber den Wunsch, dass die alten Klebstoff- und Spachtelmassenschichten vor einer Verlegung mit textilen Bodenbelägen nicht entfernt werden sollen, dann melden Sie augenblicklich Bedenken für die vorgesehene Bauausführung an.
- Beachten Sie bei der Verlegung von textilen Bodenbelägen immer den Kommentar zur DIN 18365 „Bodenbelagsarbeiten“, in dem darauf hingewiesen wird, dass Altuntergründe sowie eventuell vorhandene Spachtelmassen keinen normgerechten Untergrund darstellen.