Fußbodensanierung: Die Tücken des schwimmend verlegten Dreischichtparketts

Im Zuge einer Fußbodensanierung sah die neue Unterkonstruktion ein schwimmend verlegtes Dreischichtparkett auf Ausgleichsschüttung und Trockenestrich vor. Neben Unebenheiten und Knackgeräuschen wurden nach Fertigstellung bald weitere Mängel beanstandet.

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    Große Bodenunebenheiten bereits im ­unbelasteten Zustand.
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    Große Bodenunebenheiten bereits im ­unbelasteten Zustand.
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    Vertiefungen bis 7 mm unter der 2-m-Richtlatte.
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    An Wänden anstehendes Parkett.
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    Reibung erzeugende Sattanschnitte von Parkett an Türrahmen
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    Ungenügende Anschlussfugen bei ­Radiatorröhren.
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    Anstehendes Holz an boden ­durchdringenden Röhren.
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    „Elegantes“ Sockelleistenende ohne ­Abgehrung.
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    Unsauber verarbeitete Sockel in Raumecke.
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    Fehlende Höhe von Parkett zu Platten mit Schwelle „korrigiert“.
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    Splintholzanteile mitten in ­Zimmerflächen verlegt.

Bei der Fußbodensanierung einer älteren Liegenschaft mit mehreren Wohnungen sollten in der Mitte des Hauses im ersten Obergeschoss unter anderem auch die Böden neu erstellt werden. Dabei galt es, dem Trittschallschutz besondere Achtung zu schenken.

Die Vorgeschichte


Das Haus mit seinen Geschossdecken aus Holzkonstruktionen war nämlich ziemlich „ringhörig“, also schalltechnisch ungenügend gedämmt. Dafür wurden die alten und aufgenagelten, beim Begehen viel „Musik“ erzeugenden Massiv­parkettböden sorgfältig ausgebaut, ausgenagelt, gereinigt und für einen anderen Einsatzort eingelagert. Die darunter vorliegenden Blindbodenbretter gelangten direkt in die Altholzdeponie. Auf die Schlacke zwischen den Balken wurde sodann eine leichte, mineralische Dämmstoffschüttung eingebracht mit deutlicher Überhöhung gegenüber den Balkenoberflächen.

Darauf erfolgte der Einbau von schwimmend ausgelegten Gipsfaserplatten. Damit möglichst viel Trittschalldämmung erreicht werden konnte, kam unter dem zum Schluss lose verlegten 3-Schicht-Fertigparkett - Landhausdielen Eiche - noch zusätzlich eine Filzzwischenlage zum Einsatz. Alle Produkte wurden vom Parkettverleger eingekauft, geliefert und verarbeitet.

Das Unterfangen misslang und wies in verschiedenen Bereichen gravierende Mängel auf, so dass nochmals von vorne begonnen werden musste. Die smal wurde, nebst allen vorher neu eingebauten Mate­rialien, auch ein Teil der Schlacke entfernt, bevor eine andere Trockenschüttung zum Einsatz gelangte. Die alte, stark staubende Schlacke wurde jedoch nirgends ganz ausgebaut und ein Rieselschutz unter die neue Schüttung wurde schlicht vergessen. Eventuell fehlte auch das Fachwissen dazu.

Wiederum dienten schwimmend verlegte Gipsfaserplatten als Untergrund zur Aufnahme des bereits einmal verlegten Parketts mit Klickverriegelung. Wenigstens dieses Produkt konnte nochmals verwendet werden. Die neue Schüttung sowie Gipsfaserplatten wurden diesmal von der Bauherrschaft eingekauft und dem Handwerker zur Verfügung gestellt.

Beanstandungen


Noch vor Bezug der renovierten Mietwohnung wiesen die zum zweiten Mal erstellten Bodenkonstruktionen größere Unebenheiten auf. Beim Begehen federten die schwimmend verlegten Böden übermäßig stark ein und erzeugten in diversen Zonen Knister- und Knackgeräusche wie früher, oder noch intensiver. Weiter wurde die geforderte Einbauhöhe gegenüber den keramischen Bodenbelägen in den Feuchtbereichen nicht eingehalten. Zusätzlich empfand die Bauherrschaft einige Die len mit weißen Streifen unpassend, umso mehr diese genau in der Mitte von Räumen resp. Bodenflächen vorlagen.

Beim Augenschein vor Ort konnten folgende Gegebenheiten festgestellt werden:

  • Der Experte maß Bodenunebenheiten mit Vertiefungen von 5–7 mm, auf eine Messdistanz von <2 m. In allen Räumen lagen in den Böden unterschiedliche Buckel vor.
  • Beim Begehen der neuen Böden entstanden Einfederungen von mehreren Millimetern. Speziell Randbereiche ließen sich weit nach unten drücken. Innerhalb der Flächen hätten künftig aufgestellte Möbel stark gewackelt.
  • Knister- und Knackgeräusche konnten punktgenau geortet werden. Beim Be- resp. Entlasten der Bodenkonstruktion entstanden laute Töne in verschiedenen Klangfarben und -höhen. In diversen Zonen traten die Emissionen repetierbar auf. Andere Lärmquellen lagen einmalig erzeugbar vor oder konnten erst wieder nach einiger Ruhezeit des Bodens reproduziert werden.
  • In zwei Zimmern wiesen die Parkett­oberflächen schlussendlich wesentlich tiefere Niveaus auf als die Plattenbeläge der angrenzenden Feuchträume wie Küche oder Bad. Um die Anschlüsse zu „verschönern“, wurden Holzschwellen auf das Parkett aufgesetzt.
  • Dazu musste der Gutachter diverse Kontaktstellen der von Parkett zu Boden abgrenzenden oder durchdringenden Bauteile feststellen. Das Holz stand Radiatorröhren, Türzargen, stellenweise sogar den Wänden satt an. Spielraum für das Arbeiten des schwimmend verlegten Parketts war nicht vorhanden .
  • Die hellen, fast weißen Streifen im Eichenparkett traten in Kantenbereichen auf. Meist verliefen diese Zonen konisch auf null aus. Die hellen Bereiche lagen gut sichtbar und auffallend vor.
  • Zu guter Letzt erschienen auch die Sockelleisten nicht sehr professionell montiert . Abgehrungen bei Stirnenden konnten keine festgestellt werden. In den Raumecken klafften größere Öffnungen zwischen den Leisten. Teilweise lagen die Sockel schräg montiert oder nicht den Bodenunebenheiten angepasst vor.

Technische Vorgaben

Die Unterkonstruktion in Trockenbauweise hat identische Ebenheitstoleranzen aufzuweisen wie Mörtelestriche auch. Größere Abweichungen sind nicht erlaubt. Gültige Normen in der Schweiz tolerieren max. 2 mm Öffnung unter einer Ein-Meter-Latte, max. 3 mm auf 2 Meter Messdistanz und max. 4 mm auf 4 Meter, die Latte beliebig im Raum aufgelegt auf zwei überhöhte Punkte, welche die Messdistanz ergeben. Einfederungen von schwimmend konstruierten Böden dürfen nur in geringem Ausmaß auftreten und insbesondere keine Geräusche erzeugen.

Das eingesetzte 3-Schicht-Parkett erfordert, gemäß der integrierten Verlegeanleitung in jeder Verpackung, überall mind. 10 – 15 mm Anschlussfugenbreite, auch rund um Radiatorröhren, welche den Belag durchdringen. Dazu sollten maximal 12 m Raumlänge resp. Parkettlänge sowie 8 m Parkettbreite nicht überschritten werden. Größere Flächen erfordern Bewegungsfugen nach den Maximaldistanzen.

Schadensursachen


Die Bodenunebenheiten waren auf eine unsachgemäße Verarbeitung der Schüttung aus Porenbetonschrot zurückzuführen, wobei stellenweise die Schüttung in der alten Balkenkonstruktion mit Zwischenboden „versickerte“ als Folge des fehlenden Rieselschutzes. Die Gipsfaserplatten bildeten Brücken über die nach kurzer Zeit entstandenen Löcher in der Ausgleichsschicht und beim Begehen resultierten sodann unnatürliche, nicht zu tolerierende Einfederungen. Geringe Bewegungsmöglichkeiten in der Höhe können zwar bei schwimmend konstruierten Böden nie ganz verhindert werden. Vorliegend jedoch lagen die Unregelmäßigkeiten übermäßig vor.

Die Knister- und Knackgeräusche traten zum einen auf in Zonen mit satt anstehendem Parkett. Ordentliche Anschlussfugen in der geforderten Breite wurden nicht konstruiert. Die minimalen und normalen Einfederungen reichten bereits aus, um das Parkett in der Höhe wenig bewegen zu können, was sodann Reibungen mit Tonfolge an Röhren oder Wänden bei anstehendem Parkett erzeugte. Die ser Lärm ließ sich überall repetieren und wiederholen. Zum andern entstanden auch Geräusche in den Klickverriegelungen des Parketts, besonders in Bereichen mit verstärkter Einfederung sowie größeren Unebenheiten und Buckel im Parkett. Einmal ein Knacken ausgelöst, entstanden in diesen Zonen nicht sofort wieder Geräusche. Erst nach einer längeren Ruhephase konnten dem Parkett erneut unnatürliche Klänge entlockt werden.

Bei den hellen Holzstreifen lagen Splintholzanteile der Eiche vor, welche in der vorliegenden Sortierung des Fertigparketts nicht hätten auftreten dürfen (Produkte­deklaration Parketthersteller). Die wenigen betroffenen Die len hätten also aussortiert oder zumindest in Randzonen eingesetzt werden müssen. In der Mitte von Bodenflächen erschienen die auffallenden Streifen rein optisch störend.

Die Sockelleistenmontage schlussendlich hätte von einem Schnupperlehrling stammen können. Zumindest schien hier kein Fachmann am Werk gewesen zu sein.

Korrekturarbeiten


Abermals erforderten die neuen Bodenkonstruktionen eine Erneuerung . Dazu musste das Parkett wiederum sorgfältig ausgeklickt und anderweitig gelagert werden. Die Gipsfaserplatten, mit verklebten Stößen, gelangten in die Abfalldeponie, bevor die Schüttung ordentlich hergerichtet werden konnte. In verschiedenen Bereichen musste nachträglich ein Rieselschutzvlies eingebaut werden, damit sich die Körner der Ausgleichsschicht nicht verflüchtigen konnten. Der dritte Einbau der Trägerplatten erforderte die notwendige Sorgfalt, um nirgends anzustehen sowie ordentlich eben und schließlich mit überall ausreichend breiten Anschlussfugen vorzuliegen. Und größere Flächen erforderten Unterbrechungen mit Bewegungsfugen.

Zwischen Trockenbauplatte und Parkett empfahl der Sachverständige, einen dünnen Filzkarton zu verlegen. Die ser erzeugt keine großen Einfederungen, dient aber dem Trittschallschutz zusätzlich, ohne den Hohlton im Boden zu erhöhen. Um ein Optimum an Schallschutz zu gewähren, empfahl der Experte, zusätzlich Sockelleisten mit unterseitig aufgeklebten Filzstreifen einzusetzen. Damit konnten Schallübertragungen aus den Böden in die Wände verhindert werden.

Bernhard Lysser

Bernhard Lysser ist Experte ISP und
Mitglied von Swiss Experts, der
schweizerischen Kammer technischer
und wissenschaftlicher Gerichtsexperten.

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