Fachinfo Feuchtigkeit bei Türbereichen

Feuchtigkeit bei Türbereichen

Türbereiche von Balkonen und Terrassen sind vom Bodenleger in Bezug auf von außen eindringende Feuchtigkeit besonders kritisch zu betrachten. Es gibt zahlreiche Reklamationsfälle die dadurch entstanden, dass der Türrahmen unmittelbar auf die durchgehende Decke gesetzt und als Abdichtung nur ein Bitumenpappestreifen oder eine Bitumenschnur gelegt worden war. Dass es sich hier um keine fachgerechte Ausführung handelte, wurde spätestens beim ersten Schaden klar, als Schlagregen zwischen Schwelle und Decke oder bei Terrassen über die Bodenplatte ins Innere des Hauses gelangte und entsprechende Schäden an den Bodenbelägen verursachte. Dass auch die Schwelle durch die ständig einwirkende Feuchtigkeit im Laufe der Zeit verrottet, sei nur am Rande bemerkt. Leider ist bei Bodenlegern wenig bekannt, dass es für die Ausführung der Abdichtung im oben genannten Bereich detaillierte Normen gibt. Der Schutz der Bewohner und Benutzer eines Bauwerks gegen die Einwirkung von Feuchtigkeit und vor gesundheitlichen Gefahren durch Feuchtigkeit wurde durch die Europäische Bauproduktenrichtlinie (Dokument Nr. 3 Gesundheit, Hygiene und Umweltschutz) gesetzliche Pflicht. Auch wegen der allgemein verkürzten Bauzeiten ist die Abdichtung wichtiger Bestandteil der Bauleistungen im Fußbodenbau. Die entsprechende deutsche Norm ist die DIN 18195 – Bauwerksabdichtungen, für den Fußbodenbereich der Teil 4 „Abdichtung gegen Bodenfeuchte (Kapillarwasser, Haftwasser und nicht stauendes Sickerwasser an Bodenplatten und Wänden), Bemessung und Ausführung“. Das oben angesprochene Problem wird in der gleichen DIN Teil 5 „Abdichtung gegen nicht drückendes Wasser“ behandelt. In der Regel gibt es zwei Möglichkeiten der Ausführung:

eDie Abdichtung von horizontalen Flächen ist an aufgehenden Bauteilen (und Durchdringungen) mindestens 15 Zentimeter über die Schutzschicht bzw. Oberfläche des Belages, das heißt über die wasserführende Schicht, hochzuführen und zu befestigen.

eIst – wie oft bei Balkontüren – das Hochziehen der Abdichtung in dieser Höhe nicht möglich, sind quer vor den Türen zum Abführen des Oberflächenwassers entsprechende Kastenrinnen mit Gitterrosten zu verlegen. Möglicherweise kann man sich auch mit ausreichend großen Vordächern helfen.

Erkennt man als Bodenleger, dass keine der erwähnten Maßnahmen getroffen wurde, bleibt es immer eine Gewissensfrage, ob und wie man den Auftraggeber auf die Missstände aufmerksam macht. Ein verständiger Bauherr wird für entsprechende Hinweise dankbar sein und die erforderlichen Maßnahmen veranlassen, was für beide Teil die beste Lösung ist.