Oberflächenzugfestigkeiten von Estrichen zur Aufnahme von Parkett und Holzpflaste r - Falsche Schlussfolgerungen"> Oberflächenzugfestigkeiten von Estrichen zur Aufnahme von Parkett und Holzpflaste r Falsche Schlussfolgerungen

„Insbesondere die dort (Anm. der Red.: im BEB-Merkblatt „Oberflächenzug- und Haftzugfestigkeit von Fußböden – Allgemeines, Prüfung, Einflüsse, Beurteilung“  Stand November 2004) unter Punkt 5.4. aufgeführten Orientierungswerte der erreichten Oberflächenzugfestigkeiten in Abhängigkeit von der Festigkeitsklasse werden fehlinterpretiert. Hier wird z.B. aufgeführt, dass ein typischer Estrich der Festigkeitsklasse C25-F4 (ehemals ZE 20 bzw. AE 20) unter guten Voraussetzungen ohne zusätzliche Untergrundvorbereitung eine Oberflächenzugfestigkeit von etwa 0,7 N/mm2 erwarten lässt. Demgegenüber steht die Anforderung (Anhaltswerte) an die mittlere Oberflächenzugfestigkeit eines Estrichs unter Parkett von mindestens 1,0 N/mm2.

Hieraus wird fälschlicherweise gefolgert, dass ein Estrich der Festigkeitsklasse C25-F4 grundsätzlich nicht als Untergrund für Parkett geeignet ist. Es wurde darüber hinaus sogar einmal an anderer Stelle veröffentlicht, dass die Verwendung eines Estrichs der Festigkeitsklasse ZE 40/AE 40 oder höherwertiger nach dem Hinweisblatt bei Parkettbelag zwingend vorgeschrieben ist. Das ist so nicht richtig.

Eine Anforderung an die Festigkeit eines Estrichs unter Holzbelägen ist in der DIN 68702 (04.01) – Holzpflaster – mit einem Zahlenwert (mindestens ZE 30 oder AE 30) enthalten. Für Parkett werden in den entsprechenden Normen keine Vorgaben gemacht.

Die unter 5.4. des Hinweisblattes aufgeführten Orientierungswerte stellen Erfahrungswerte aus einer Vielzahl durchgeführter Messungen dar. Estriche der Festigkeitsklasse C25-F4 können aber bei einer sorgfältigen Oberflächenbearbeitung beim Einbau, einer ausreichenden Nachbehandlung und ggf. weiterer Oberflächenvorbereitung (z.B. Abschleifen) eine höhere Oberflächenzugfestigkeit als oben genannt erreichen. Durch maschinelles Glätten werden in der Regel ebenfalls höhere Oberflächenzugfestigkeiten erreicht. Ein Estrich der Festigkeitsklasse C25-F4 (ehemals ZE 20 bzw. AE 20) ist daher bei entsprechender Oberflächenfestigkeit zur Aufnahme eines Parkettbelages geeignet. Dem Estrichleger ist anzugeben, dass ein Parkett verlegt werden soll, damit der zu-sätzliche Aufwand zum Erreichen einer ausreichend festen Oberfläche kalkuliert werden kann.“

Quelle: Institut für Baustoffprüfung und Fußbodenforschung (IBF), Stellungnahme „Oberflächenzugfestigkeiten von Estrichen zur Aufnahme von Parkett und Holzpflaster“, Juni 2007.