EU-Chemikalienrecht

EU-Chemikalienrecht

Das neue EU-Chemikalienrecht betrifft nicht nur Hersteller von Chemikalien, sondern auch Importeure, Händler und die große Gruppe von Verarbeitern – sprich Handwerkern. 2007 wird dieses neue Chemikalienrecht eingeführt, das die bisherige Vielzahl konkurrierender Gesetze ablöst. 30.000 Chemikalien sollen auf ihre Verträglichkeit für Mensch und Umwelt überprüft werden. Künftig dürfen nur noch Stoffe auf den Markt gebracht werden, die registriert sind.

Gefährliche Stoffe – wie sie heute noch in einigen Klebstoffen, Vorstrichen oder auch Reinigungsmitteln zu finden sind – sollen durch andere ersetzt werden. Es werden Informationen über die Stoffeigenschaften zusammengetragen, um das Risiko für den Menschen besser bewerten zu können und die gesamte Produktionskette in die Erfassung und Weitergabe von Informationen verpflichtend miteinzubeziehen.

Das betrifft neben den Herstellern auch solche Firmen, die Zubereitungen herstellen, die dann dem Anwender – in unserem Fall dem Bodenleger, dem bodenlegenden Raumausstatter, Maler usw. – zur Verarbeitung geliefert werden. Gerade diese kleineren Unternehmen sollten über den Handwerkstag, über die Landesanstalten für Umwelt und dergl. durch entsprechende Schulungen informiert und unterstützt werden.