Aus der Gutachterpraxis Estrich nach Wasserschaden: Rückbau oder belegreif?

Bei einem Wasserschaden in Zusammenhang mit Calciumsulfatestrichen und Oberböden stellt sich immer wieder die Frage, ob und inwieweit neben dem jeweiligen Bodenbelag auch der Estrich entsprechend Schaden genommen hat. Dieses Fallbeispiel zeigt, wie nach einem Wasserschaden Calciumsulfatestriche auf ihre Belegreife überprüft werden können.

Blick in das Untergeschoss nach Wasserschaden und Trocknung vom Estrich im Pausenraum, Flurbereich und Lager. - © iba-Institut

Immer wieder kommt es bei einem Wasserschaden in Zusammenhang mit Calciumsulfatestrichen und Oberböden zur Frage, ob und inwieweit neben dem jeweiligen Bodenbelag auch der Estrich entsprechend Schaden genommen hat. Gerade nach Trocknungsmaßnahmen wird bezweifelt, ob der Calciumsulfatestrich nach dem Rückbau der Oberböden noch belegreif ist. Auch kursieren Bedenken, wonach gipshaltige Estriche durch Wasserschäden dauerhaft geschädigt werden. Das nachfolgende Fallbeispiel zeigt, wie nach einem Wasserschaden Calciumsulfatestriche auf ihre Belegreife überprüft werden können.

Kurz vor dem Bezug des neu errichteten Büro- und Verwaltungsgebäude waren infolge von Starkregen zeitweise erhebliche Mengen von Regenwasser in das Untergeschoss eingewandert: Bis zum Erkennen der Havarie und Eintreffen des Bauherrn waren mehr als 24 Stunden vergangen, in denen sich das Regenwasser bis 0,40 m hoch auf neuem Parkett und Fliesen anstauen konnte. Sofort wurde dann das Wasser abgepumpt und der Bauherr informierte seine Bauleistungsversicherung (Haftpflichtversicherung).

Nur den Oberboden erneuern oder auch den Calciumsulfatestrich?

Es galt zu klären, ob und inwieweit nun ein Versicherungsschaden vorliegt und die neu verlegten Oberböden mit dem Calciumsulfatestrich zu entfernen waren, oder aber nur der Oberboden erneuert werden musste. Hierzu beauftragte die Haftpflichtversicherung einen Sachverständigen. Da sich die Parteien über den Umfang der Maßnahmen zunächst nicht einigen konnten, wurde durch den Bauherrn ein Sachverständiger des iba-Institut beauftragt, im Sinne einer Zustandsfeststellung den Estrich hinsichtlich der Beschaffenheit zu überprüfen.