Erfolgskriterien
Wichtig in diesem Zusammenhang: Der Sachverständige beantwortet nur die ihm gestellten Fragen. Es geht also darum, mit gezielten Fragen „Pflöcke einzuschlagen“, um den Streitfall in die gewünschte Richtung zu lenken und vor Gericht Erfolg zu haben.
Den hat letztlich derjenige, der ...
seinen Werkerfolg möglichst genau vertraglich vereinbart;
eine „eigene vorsorgliche Beweissicherung“ durchgeführt hat;
seine Prüf- und Hinweispflichten erfüllt und dokumentiert hat;
dessen Werk abgenommen und bezahlt ist;
vor dem Streit alle berechtigten Beanstandungen beseitigt;
dessen Anwalt nur die richtigen Fragen stellt;
bei der Ortsbesichtigung von der ersten bis zur letzten Minute anwesend und aufmerksam ist;
einen wenig kompetenten Sachverständigen nicht anzweifelt, sondern durch gezielte Fragen steuert;
dem kompetenten Sachverständigen zum Ortstermin die Beweisunterlagen sauber geordnet liefert;
den besten Sachverständigen mit einem Privatgutachten beauftragt;
die für ihn günstigen Sachverständigen vor Gericht vorschlägt bzw. die für ihn „ungünstigen Sachverständigen“ vermeidet (Sachverständige des Parketthandwerks kennen ihre ureigene Materie aus dem Effeff);
vor dem Richter und Sachverständigen als Mensch und Persönlichkeit 100%-ig glaubhaft wirkt.