Werden Fußbodenbewegungsfugen nicht oder falsch angeordnet, nicht fachgerecht ausgebildet oder sogar kraftschlüssig geschlossen, können unter anderem folgende Schäden und Mängel auftreten:
- Schäden an der Fußbodenheizung.
- Risse und Schüsselungen im Estrich.
- Ablösung der Spachtelmasse und desOberbelags.
- Blasen und Beulen sowie die sogenannnte Würmchenbildung im Oberbelag.
- Stippnähte und Stolperstellen im Oberbelag.
- Im Extremfall kann es zur Zerstörung der Fußbodenheizung und des Estrichs kommen. Die Folge wären der Rückbau und die Erneuerung der gesamten Fußbodenkonstruktion, verbunden mit Nutzungs- und Verdienstausfall.