Die Wortmeldungen
EAndres Seifert, Knauf: Sind die unteren Flanken der Gipsfaserplatten nicht verklebt, sehen wir das nicht als Mangel. Die Konstruktion ist so berechnet, dass diese Erscheinung berücksichtigt ist.
ESteffen Glatz, Sachverständiger: Die DIN 18202 reicht hinsichtlich der Ebenheitsanforderungen für Fertigteilestriche zumeist nicht aus. Ganz entscheidend sind auch die Schüttungen für die Lebensdauer von Fertigteilestrichen.
EGert F. Hausmann, Sachverständiger: In den durchaus ausführlichen Planungsunterlagen der Fertigteilestrichhersteller sind Probleme der Staubentwicklung – Stichwort Aerosolzüge – ausgespart. Im Übrigen sind vor allem die dynamischen Belastungen das Problem bei diesen Konstruktionen.
EHelmut Becker, Sachverständiger: Helmut Becker vom gleichnamigen Sachverständigenbüro hatte nach eingehenden Untersuchungen, deren Ergebnisse er auf der Sachverständigentagung des Bundesverbands Estrich und Belag (BEB) präsentierte, die Bruchkräfte und Durchbiegungen mineralischer Platten wie Holzwerkstoffplatten gegenübergestellt. Er war wie Fendt zu dem Schluss gekommen, dass Massivparkett/-dielen ab zehn Millimeter auf üblichen Fertigteilkonstruktionen immer risikobehaftet seien. „Grundsätzlich sollte zweilagig gearbeitet werden, und zwar mit Dicken von mindestens 30, besser jedoch zwischen 35 und 40 Millimeter. Das Verhältnis zwischen Trägerplatte und Parkett sollte mindesten 1,5 : 1 (zum Beispiel Trägerplatte 33, Stabparkett 22 Millimeter), besser noch 2 : 1 sein.“