Die kollektivvertraglichen Mindestgrundgehälter in den Verwendungsgruppen I bis VI und in den Meistergruppen erhöhen sich ab 1. Januar 2021 linear um 1,45 Prozent. Die Lehrlingseinkommen erhöhen sich um 1,45 Prozent. Die Erhöhung der Sondervergütung für Nachtarbeit gem. § 6 Abs. 1 RKV beträgt 1,45 Prozent. Aufwandsentschädigungen: Taggeld gem. § 10 2.b: 7,65 Euro Taggeld gem. [...]