Die neue DIN 18 365
Die neue DIN 18365 Bodenbelagarbeiten (Ausgabe Oktober 2006) ist Teil der „Allgemeinen Vertragsbedingungen für Bauleistungen“ (ATV) innerhalb der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen), herausgegeben im Auftrag des DIN, Deutsches Institut für Normung e.V.
Die DIN 18365 Bodenbelagarbeiten gilt in allen Teilen, wenn sie bei Verträgen, die Bodenbelagarbeiten und damit zusammenhängende Arbeiten betreffen, vereinbart wird. Ist dies nicht der Fall, tritt das BGB ein. Sie gilt jedoch nicht für Estricharbeiten, Gussasphaltarbeiten, Parkettarbeiten sowie Holzpflasterarbeiten, die in eigenen technischen Vertragsbedingungen enthalten sind. Ergänzend gilt in allen Fällen DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art, Abschnitt 1 bis 5“. Bei Widersprüchen gehen die Regelungen der DIN 18365 vor.
Die DIN 18365 Bodenbelagarbeiten enthält Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibungen, Angaben zur Baustelle und zur Ausführung, Nebenleistungen und Besondere Leistungen sowie Einzelheiten zur Abrechnung. Sie legt den Geltungsbereich fest und führt unter Stoffe und Bauteile alle gängigen Bodenbeläge aus Linoleum, Kunststoff, Natur- und Synthesekautschuk, aus Textilien, Presskork sowie Schichtstoffelemente (Laminat) auf. Es werden alle Forderungen zu Klebstoffen, zu Vorstrichen, Spachtel- und Ausgleichsmassen dargelegt. Umfangreich werden die Forderungen zur Ausführung der Leistung (Prüfung, Maßtoleranzen, Vorbehandlung des Untergrundes, Verlegen der Beläge sowie das Anbringen von Leisten, Stoßkanten und Profilen dargelegt. Nebenleistungen sowie Besondere Leistungen werden aufgeführt und die Abrechnung wird beschrieben. Die VOB als Gesamtwerk gehört zum wichtigsten „Werkzeug“ des Bodenlegers – besonders dann, wenn es um Streitfälle geht.