Der Sachverständige für Parkett und Fußbodentechnik, Joachim Barth, kritisiert die Grenzmaßangaben für hinnehmbare Fugenbreiten. Dass diese ihre Gültigkeit verloren haben, begründet er unter anderem mit Änderungen in der Parkettnorm.
Die Krux der falschen Werte
Die Sorptionseigenschaften von Holz sind ein Hauptproblem bei der Verwendung des Rohstoffs als Bodenbelag: „Holz ändert seinen Feuchtegehalt mit der relativen Luftfeuchte und dem Feuchtegehalt angrenzender Bereiche. Dies ist mit Schwind- und Quellvorgängen verbunden“, heißt es bei Oswald und Abel in den „Hinzunehmenden Unregelmäßigkeiten“ bei Gebäuden. Joachim Barth zitierte in seinem Vortrag anlässlich der Fachtagung in Feuchtwangen die bei Oswald niedergeschriebenen Beurteilungsgrundsätze und Grenzwerte hinsichtlich der Spaltmaße. Es gilt:
Fugenaufklaffungen zwischen 0,1 und 0,5 mm innerhalb der einzelnen Parkettverlegeeinheiten sind grundsätzlich nicht völlig vermeidbar.
Fugenbreiten ab 1 mm sind nicht mehr tolerierbar - hier liegen meist Verklebefehler oder ein zu hoher Feuchtegehalt des Parketts beim Verlegen als Ursache vor.
Diese Grenzwertangaben von 0,5 bzw. 1,0 mm sind keineswegs neu und wurden z.B. auch schon von Erich Rosenbaum in früheren Veröffentlichungen genannt, erläuterte der Sachverständige. Allerdings heißt es bei Rosenbaum, wie auch von Oswald in einer Fußnote wiedergegeben: „Sowohl die Sorptionseigenschaften und Schwindmaße als auch die Reaktion auf Luftfeuchteänderungen variieren bei den Holzarten. Die Größe des Grenzwertes ist natürlich auch von der Stabbreite abhängig.“
Breiten nicht mehr begrenzt
Gerade dieser Hinweis auf die Breitenabmessungen des Stabes bietet hervorragende Argumente, auf die Fehlerhaftigkeit der Oswald’schen Grenzwerte hinzuweisen, sagte Barth. Denn nach der seit 2003 geltenden DIN EN 13226 sind die Breiten von Stabparkett nach oben nicht mehr limitiert. Sie können durchaus 15 cm und mehr betragen. Dies mit der Folge, dass ohne weiteres materialbedingte Fugenbreiten von erheblich mehr als 1 mm entstehen könnten.
Barth verdeutlichte das an einem Rechenbeispiel. Jedoch nicht ohne darauf hinzuweisen, dass er solche Rechnungen nur heranziehe, um für ein besseres Verständnis der Zusammenhänge zu sorgen. Von Rückrechnungen im Schadensfalle mit exakten Zahlenangaben für die differentiellen Quell- und Schwindmaße hält der Sachverständige nach eigener Aussage nichts. Zu viele Unwägbarkeiten wie tatsächliche Holzfeuchte, Estrichfeuchte, Baufeuchte oder gar die Art der Verklebung, vor allem aber das tatsächliche Breitenmaß zum Zeitpunkt der Verlegung addieren sich auf und verfälschen das Ergebnis laut Barth komplett.
Rechenbeispiel: Das differentielle Schwind- und Quellmaß für Eichenholz beträgt gemäß DIN 68100 radial 0,16 Prozent bzw. tangential 0,36 Prozent bei ein Prozent Holzfeuchteänderung.
Geht man von einem Feuchteunterschied des Holzes von vier Prozent im Verlauf eines Jahres aus (was z.B. dem Wechsel von 65 Prozent Luftfeuchte bei 20 °C im Sommer auf 30 Prozent relativer Luftfeuchte bei gleichfalls 20 °C im Winter entspricht), ergibt sich bei einem Anstieg der Holzfeuchte um vier Prozent eine Änderung von 0,64 Prozent (Ergebnis von 4 u 0,16) bei radial geschnittenem Holz und von 1,44 Prozent (Ergebnis von 4 u 0,36) bei tangentialem Einschnitt (siehe Tabelle „Anstieg der Holzfeuchte um vier Prozent“).
Bei tangential eingeschnitten 15 cm breiten Stäben wäre also eine Fuge von 22 mm (!) materialbedingt und selbst der Wert für die radiale Variante mit 1 mm wäre schon kritisch.
Welche Breiten sich ergeben, wenn man - wie in Parkettkreisen üblich - mit dem Mittelwert aus tangentialer und radialer Schwindung von 0,26 Prozent bei Eichenholz rechnet, zeigt die Tabelle „Abweichungen bei einem Mittelwert von 0,26 Prozent Schwindung pro Prozent Feuchteänderung“. Übrigens eignet sich für überschlägige Rechnungen der in den europäischen Normen herangezogene Wert von 0,25 sehr gut. Dies auch, weil eine Holzfeuchteänderung von vier Prozent eine Breitenänderung von ein Prozent zur Folge hat.
Ein 100 mm breiter Stab würde demnach auch bei einer Mittelwertrechnung bereits bei einer vierprozentigen Holzfeuchteänderung zu einer „grenzwertigen Fugenaufklaffung“ im Sinne von Prof. Oswald führen.
Zweifelhaftes Normalklima
Für Barth bedeutet das schlicht und einfach, dass exakte Zahlenangaben keinen Sinn machen. Und dass die Werte, die in den „Hinzunehmenden Unregelmäßigkeiten“ genannt sind, falsch sind. Darauf angeschrieben liegt die Zusage von Prof. Oswald vor, im Rahmen einer Neuauflage auf Einsprüche des Parkettlegerhandwerks eingehen zu wollen.
Ein Raumluftzustand von ca. 20 °C bei 55 Prozent relativer Luftfeuchte ist eben kein Normalklima, sondern stellt das jahresdurchschnittliche Mittel der Werte zwischen beheizter und unbeheizter Jahreszeit dar, das der normativen Festlegung der Parkettholzfeuchte zum Zeitpunkt der Erstauslieferung zugrunde lag.
Barth plädiert für mehr Ehrlichkeit in der Pflegeanweisungen etwa nach dem zugegebenermaßen überspitzten Motto: „Wenn Du, Verbraucher, auch bei minus 20 °C Außentemperatur immer noch nackt durch die Wohnungen wandern willst und Dein Heizverhalten daran orientierst, dann musst Du auch breiteste Fugen und auch Verformungen in Kauf nehmen.“
Als falsch bezeichnete der Sachverständige auch die seines Erachtens überholte Auffassung, Mehrschichtparkette dürften sich bei niedrigen Luftfeuchtigkeiten um 30 Prozent in ihre Einzelteile auflösen. Diese Elemente müssen nach der EN 13489 einen Feuchtegehalt von fünf bis neun Prozent aufweisen, erklärte Barth. Der sich daraus ergebende Mittelwert ist gegenüber dem früheren Grenzwert von acht (+/-2) Prozent um ein Prozent herabgesetzt worden und bedeutet, dass bei einer obligatorischen Prüfung der Holzfeuchtigkeit einer Partie Werte im Mittel insgesamt unter oder über sieben Prozent zulässig sind. Weil etwa fünf Prozent Holzfeuchte einer relativen Luftfeuchte von ca. 30 Prozent entspricht und ein solcher Wert während der Heizperiode nicht selten anzutreffen ist, bedeutet diese Abhängigkeit in der Konsequenz, dass ein mehrschichtig verleimtes Parkett diesen niedrigen Luftfeuchten schadlos standhalten muss. Ein Hersteller könne sich heute nicht mehr darauf berufen, dass er in den Reinigungs- und Pflegeanleitungen auf ein einzuhaltendes Raumklima von etwa 20 °C und 55 Prozent relativer Luftfeuchte hingewiesen habe. Wenn infolge dessen etwa Schäden von Decklamellenablösungen als berechtigte Reklamation abgelehnt würden, sei dies nicht tolerierbar.
Planer sollten vorsorgen
Barth forderte dennoch definierte Hinweise zu den einzuhaltenden klimatischen Bedingungen. Sowohl nach oben in Richtung zu feuchter Verhältnisse als auch nach unten gegenüber zu trockenen Bedingungen. Er wies nochmals auf die Unmöglichkeit für den Verbraucher hin, raumklimatische Bedingungen von 20 °C und 55 Prozent relativer Luftfeuchte in den heutigen Wohnhäusern dauerhaft zu sichern. Darüber hinaus erinnerte der Parkettexperte nochmals daran, dass sich im Zuge von Energieeinsparverordnungen und immer perfekteren Wärmedämmungen die raumklimatischen Verhältnisse absolut verändert hätten. Dies reiche bis hin zu den Lüftungsmaßnahmen. Und das nimmt letztlich die Planer in die Pflicht, hier entsprechende Vorkehrungen zu treffen. wp