Wann verlegt werden darf Die Grenzwerte

Die Grenzwerte

Für die Belegreife von Calciumsulfat- und Zementestrichen gelten folgende Grenzwerte:

ECalciumsulfatestrich

ebeheizt 0,3 CM-Prozent

eunbeheizt 0,5 CM-Prozent

EZementestrich

ebeheizt 1,8 CM-Prozent (unter keramischen und Steinbelägen 2,0 CM-Prozent)

eunbeheizt 2,0 CM-Prozent