Untergrundvorbereitung: Grundieren, Spachteln, Kleben Die einzelnen Komponenten müssen aufeinander abgestimmt sein

Ob elastisch, textil oder hölzern: Voraussetzung für die fachgerechte Belagverlegung ist ein einwandfreier Untergrund. bwd-Experte Ralf Marth, Ingenieur- und Sachverständigenbüro für Fußbodentechnik (ISFT) in Saffig, erklärt, was dafür wichtig ist.

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    1 Neue Gussasphaltestriche in einem Fitnessstudio.
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    2 Vor dem Rakeln wurden die Randbereiche angespachtelt.
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    3 Die fertig gerakelte Fläche.
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    4 Geschliffene, abgesaugte Spachtelmassenoberfläche.
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    Fertig verlegte Flächen, fit für die Nutzung.

Gemäß ATV DIN 18365 Bodenbelagarbeiten und ATV DIN 18356 Parkettarbeiten muss der Untergrund geeignet für die Aufnahme eines Bodenbelags sein, also

◆ fest,

◆ sauber,

◆ trocken,

◆ rissfrei,

◆ eben,

◆ zug- und druckfest.

Eine gründliche Untergrundprüfung und Erkennung sind in diesem Zusammenhang sehr wichtig für eine dauerhaft schadensfreie Bodenbelagverlegung.

Sind Mängel am Unterboden feststellbar, ist dies Bauherr/Auftraggeber schriftlich mitzuteilen, um eventuell einen Gewährleistungsausschluss zu vereinbaren. Der Auftragnehmer hat gemäß ATV DIN 18365/18356 den Unterboden vor Ausführung der Bodenbelagarbeiten auf Eignung zu prüfen. Der Auftragnehmer hat Bedenken gemäß VOB/Teil B § 4 Nummer 3 insbesondere geltend zu machen bei:

◆ größeren Unebenheiten,

◆ Rissen im Untergrund,

◆ nicht genügend trockenem Untergrund,

◆ nicht genügend fester Oberfläche,

◆ zu poröser/rauer Oberfläche,

◆ verunreinigter Fläche des Untergrunds etwa durch Öl, Wachs, Farbreste oder Lacke,

◆ nicht richtiger Höhenlage der Oberfläche des Untergrunds im Verhältnis zur Höhenlage anschließender Bauteile,

◆ ungeeigneter Untergrundtemperatur,

◆ ungeeignetem Raumklima,

◆ fehlendem Aufheizprotokoll in beheizten Fußbodenkonstruktionen,

◆ fehlendem Überstand des Randdämmstreifens,

◆ fehlender Markierung von Messstellen bei beheizten Fußbodenkonstruktionen.

Untergründe: Es gibt

◆ neue Untergründe,

◆ alte Untergründe,

◆ vorhandene Bodenbeläge.

Bei den neuen Untergründen handelt es sich vorwiegend um:

◊ Calciumsulfatestrich/-fließestrich,

◊ Gussasphaltestrich,

◊ Magnesia-/Steinholzestrich,

◊ Zementestrich/-fließestrich,

◊ Zementschnellestrich,

◊ Beton,

◊ beschleunigte Estrichsysteme,

◊ kunstharzmodifizierten Zementestrich,

◊ Kunstharzestrich,

◊ Fertigteilelemente/Unterböden wie Holzwerkstoffe (Spanplatten, Dielen) oder Gipsfaser-, Gipskarton- und Zementfaserplatten.

Alte Untergründe und vorhandene Bodenbeläge sowie Rückstände von Klebstoffen und Spachtelmasseschichten sind als Verlegeuntergründe problematisch. Soll hier eine Verlegung erfolgen, bedarf es besonderer Maßnahmen, etwa des mechanischen Entfernens loser und schwach haftender Klebstoff-/ Spachtelmassenschichten. Eine entsprechende Vereinbarung mit dem Auftraggeber ist erforderlich.

Besondere Untergründe fordern besondere Maßnahmen

Für die Auswahl geeigneter Verlegehilfsstoffe wie Grundierung und Spachtelmasse sollte in jedem Fall festgestellt werden, ob es sich um einen nicht saugenden oder einen saugenden Untergrund handelt. So gelten beispielsweise Gussasphaltestriche als nicht saugend. Daher sind sie anders vorzubehandeln bzw. ist eine andere Grundierung zu verwenden als bei einem saugenden Untergrund wie einem Calciumsulfatestrich oder einem Zementestrich.

Verlegewerkstoffe: Zur Untergrundvorbereitung und Verlegung von elastischen/textilen Belägen, Laminatböden, Parkett- und Holzpflaster sind Grundierung/Vorstrich, Spachtelmasse und Klebstoff notwendig. Die entsprechenden Materialien müssen für den Einsatzzweck als geeignet ausgewiesen und untereinander verträglich sein. Deshalb kann es Sinn machen, Produkte eines Herstellers anzuwenden, um ungünstige Wechselwirkungen untereinander zu vermeiden.

Sicherheitstechnische Anforderungen an Verlegewerkstoffe sind in der TRGS 610/613 geregelt. Gruppenbezeichnungen nach den Lösemittelgehalten sind nach Giscode und bezüglich Umweltverträglichkeit nach Emicode gekennzeichnet.

Vorstriche/Grundierungen gibt es als

◊ Dispersionsvorstriche,

◊ Lösemittelvorstriche,

◊ Reaktionsharzvorstriche.

Vorstriche (Grundierungen, Haftbrücken) haben vor allem die Aufgabe, den nach dem Absaugen verbleibenden Staub zu binden, um die optimale Benetzung des Untergrunds mit Spachtelmasse und Klebstoff zu ermöglichen.

Außerdem soll der Vorstrich den Estrich wasserabweisend imprägnieren, damit Anmachwasser der Spachtelmassen und Wasser eines Dispersionsklebstoffs nicht vom Estrich aufgesaugt wird (in den Estrich wegschlägt). Bei zu schnellem Wasserentzug würden der Kleber und die Spachtelmassen „verbrennen“.

Daneben gibt es spezielle Vorstriche mit weiteren Funktionen, etwa zur Absperrung von Oberflächen oder Untergrundfeuchte. Dabei handelt es sich vor allem um lösemittelhaltige Epoxydharzsysteme. Die Festigkeit einer Estrichoberfläche lässt sich dagegen mit Vorstrichen nicht verbessern.

In den allermeisten Fällen kann mit benutzer- und umweltfreundlichen Dispersionsvorstrichen gearbeitet werden. Die einzige Ausnahme sind gegenwärtig noch die Magnesiaestriche, die wegen der extremen Wasserempfindlichkeit mit lösemittelhaltigen Kunstharzvorstrichen (Epoxydharz oder Neopren) zu grundieren sind. Wird mit lösemittelhaltigen Vorstrichen gearbeitet, müssen die Auflagen der Gefahrstoffverordnung eingehalten werden.

Lösemittelprodukte vermeiden

Die Vorstriche werden auf den abgesaugten Untergrund mit einem Flächenstreicher, einem Gummischieber oder einer Lammfellrolle aufgetragen. Erst nach der Trocknung des Vorstrichs können die nachfolgenden Arbeiten ausgeführt werden. Das kann je nach Vorstrichsystem zwischen zwei und zwölf Stunden dauern. Vorstriche werden eingesetzt auf dichten, glatten und nicht saugfähigen sowie porösen Unterböden. Sie fungieren als Haftbrücke zwischen Unterboden und neu aufgebrachter Spachtelmasse. Prinzipiell sollten lösemittelhaltige Vorstriche nur eingesetzt werden, wenn dies unumgänglich ist.

Ausgleichs- und Spachtelmassen: Für das Verlegen schreibt ATV DIN 18365 Bodenbelagarbeiten Unterlagen oder Spachteln vor. Als Nebenleistungen gelten Spachtelschichten mit einer Dicke von einem Millimeter. Mit dem Spachteln sollen Unebenheiten, die laut DIN 18202 innerhalb der Toleranz liegen, ausgeglichen werden. Für bestimmte Anforderungen sind Spezialspachtelmassen erhältlich. Universalspachtelmassen können durch Kunstharzdispersionen für bestimmte Anforderungen vergütet werden, etwa für die Verlegung ableitfähiger Bodenbeläge oder im Hinblick auf ihre Elastizität auf schwimmend verlegten Fertigteilestrichen.

Die Vergütung einer Spachtelmasse indes verbessert nicht per se die Qualität der Spachtelmasse, sondern erzeugt eine zusätzliche Eigenschaft, die meist zu Lasten anderer Eigenschaften wie der Druckfestigkeit geht. Daher sollte eine Vergütung nur vorgenommen werden, wenn eine bestimmte Anforderung, die die Universalspachtelmasse nicht leistet, erfüllt werden muss. Bei größeren Unebenheiten müssen vorher Ausgleich-, Füll- oder Nevilliermassen eingesetzt werden.

Nach dem Anwendungsbereich unterscheidet man:

◆ Spachtelmassen, die bis zu einer Schichtdicke von drei Millimeter in einem Arbeitsgang aufgebracht werden,

◆ Ausgleichsmassen, die in Schichten bis zu zehn Millimeter in einem Arbeitsgang aufgetragen werden,

◆ Füll- und Nivelliermassen, die in mehr als zehn Millimeter dicken Schichten mit einem Arbeitsgang aufgetragen werden,

◆ Reparaturmassen, die zum schnellen Auffüllen von Löchern und größeren Unebenheiten dienen.

Spachtelmassen werden eingeteilt in:

◊ Zement-/Calciumsulfatspachtelmassen

(saugfähig),

◊ Dispersions-Spachtelmassen (kaum saugfähig),

◊ Reaktionsharz-Spachtelmassen (nicht saugfähig).

Spachtelmassen benötigt man zum Ausgleichen, Nivellieren und Herstellen eines gleichmäßigen, saugfähigen Untergrunds. Für den Einsatz von Dispersions-Klebstoffen wird mit Spachtelmassen die saugfähige Pufferschicht hergestellt. Die Spachtelmassen sind, je nach Herstellervorgaben, zu schleifen und vor der Verlegung gründlich abzusaugen. Damit wird gewährleistet, dass bei hochglänzenden elastischen Belägen keine so genannten „Kellenschläge“ an der Oberfläche erkennbar sind.

Durch den Einsatz von rakelfähigen Spachtelmassen werden diese fast vollständig neutralisiert. Einige Hersteller empfehlen, dass die gespachtelten Estrichflächen vor den Verlegemaßnahmen wie der Klebung des elastischen Bodenbelags dennoch erneut geschliffen werden sollten.

Klebstoffe: Diese werden eingeteilt in

◆ Dispersions-,

◆ Lösemittel-,

◆ Pulver-,

◆ Reaktionsharzklebstoffe,

◆ Klebstoffe zum Trocken, Kleben, Fixieren von Bodenbelägen (selbstklebende Gewebe-, Vlies-, Klett- oder Gitterbahnen).

Klebstoffe müssen eine feste und dauerhafte Verbindung zwischen Unterboden sowie Bodenbelag sicherstellen. Am wichtigsten sind für den Bodenleger

◊ Dispersionsklebstoffe

Diese lösemittelarmen/lösemittelfreien Klebstoffe werden für alle Bodenbelagarbeiten angeboten. Bei dichten Belagwerkstoffen muss der Untergrund eine gewisse Saugfähigkeit aufweisen, damit das im Klebstoff enthaltene Wasser aufgenommen werden kann. Außerdem sind sie sehr verarbeitungsfreundlich.

Korrekturen ja, aber beizeiten

Der Klebstoff wird per Zahnspachtel einseitig auf den Unterboden aufgetragen, man spricht deshalb auch von Einseitklebstoffen. Korrekturen des eingelegten Bodenbelags sind möglich, bis der Klebstoff abgebunden hat.

◊ Harzklebstoffe

Kunstharzklebstoffe werden nur noch bei einigen textilen Belägen und Parkett eingesetzt. Ihr Auftrag erfolgt einseitig auf dem Unterboden. Kunstharzkautschukklebstoffe (bekannt auch als Polychloro- oder Neoprene) werden als Kontaktklebstoffe eingesetzt und deshalb auf Unterboden und Belagrücken aufgetragen – sie sind stark lösemittelhaltig. Sind die Lösemittel völlig abgelüftet, wird der Belag mit Maximaldruck auf den Unterboden gepresst. Er haftet jetzt unverrückbar. Korrekturen sind nicht mehr möglich. Der Klebstoff eignet sich vor allen Dingen auf nicht saugenden Unterböden. Die enthaltenen Lösemittel sind hoch feuergefährlich und bei Nichtbeachtung aller Sicherheitsvorkehrungen gesundheitsschädlich. Klebstoffe mit einem hohen Lösemittelgehalt sollten nur eingesetzt werden, wo ihre Verwendung unumgänglich ist.

◊ Reaktionsharzklebstoffe

Hier handelt es sich um Klebstoffe, die durch chemische Reaktion abbinden. Sie werden in zwei Komponenten geliefert. Werden sie gemischt, reagieren sie miteinander. Diese Klebstoffe sind im ausgehärteten Zustand überaus feuchtigkeitsbeständig und halten chemische und physikalische Belastungen aus. Der Auftrag auf den Unterboden erfolgt im Regelfall einseitig. Die Zeit, bis die beiden Komponenten miteinander reagieren, kann einige Minuten betragen. So lange weist der Klebstoff keine Haftung auf. Deshalb sind Korrekturen ohne Probleme möglich. Reaktionsharzklebstoffe sind für saugende Unterböden ungeeignet.

Fazit: Um Fehler zu vermeiden, muss der Bodenleger vom Unterboden und allen verarbeiteten Stoffen Kenntnis haben. Er muss hier selektieren und für den jeweiligen Fall einen geeigneten Klebstoff wählen. Belagart (eventuell Primer auf der Rückseite) und Unterböden sind zu berücksichtigen. Verlegeanleitungen der Hersteller sind zu beachten.

Detaillierte Angaben zu Verbrauch, Klebstoffart, Ablüfte- und Einlegezeit, Lager- sowie Sicherheitsvorschriften finden sich auf Merkblättern und Etiketten. Laut Gefahrstoffverordnung ist der Klebstoffhersteller verpflichtet, Verarbeiter über etwaige von den Inhaltsstoffen ausgehende Gefahren aufzuklären. Sicherheitsdatenblätter können beim Hersteller angefordert werden. Ralf Marth ralf.marth@freenet.de