Praxiswissen Problemfälle bei Estrichen für die Ausführung von Parkettarbeiten (Teil 2) - Der Fugenplan ist graue Theorie"> Praxiswissen Problemfälle bei Estrichen für die Ausführung von Parkettarbeiten (Teil 2) Der Fugenplan ist graue Theorie

Im zweiten Teil lesen Sie, welche Festigkeitsklassen und Nenndicken für unterschiedliche Estriche im Falle von Parket­tarbeiten gelten und was es mit Bewegungsfugen in Estrichen im Zusammenhang mit Parkettarbeiten auf sich hat.

Dieser alter Zementverbundestrich ist nicht geeignet für die Parkettverlegung. - © Steinhäuser

Die Tragfähigkeit eines Estrichs wird durch seine Festigkeitsklasse bzw. Härteklasse, seine Biegezugfestigkeit und die Estrichnenndicke festgelegt. Schwimmende Estriche werden auf Biegung beansprucht. Die Biegezugfestigkeit ist deshalb die entscheidende Kenngröße eines schwimmenden Estrichs.

Die Tragfähigkeit einer schwimmenden Estrichkonstruktion ergibt sich aus der Biegezugfestigkeit und der Estrichenndicke. Für die Tragfähigkeit der Estriche im Verbund sowie auf Trennlage sind die Festigkeitsklasse bzw. die Härteklasse und die Estrichnenndicke maßgebend. Bei Heizestrichen ist für die Tragfähigkeit die Estrichdicke über dem Heizrohr bedeutsam.

Wie bereits erwähnt, ist eine Anforderung an die Festigkeit eines Estrichs unter Holzbelägen in der DIN 68702 (04.01) – Holzpflaster – mit einem Zahlenwert (mindestens ZE 30 oder AE 30) enthalten. Für Parkett werden in den entsprechenden Normen keine Vorgaben gemacht.

Nach welchen Kriterien ist die erforderliche Tragfähigkeit eines Estrichs für Parkett festzulegen? In Abhängigkeit von der Nutzung werden Estrichnenndicken für unbeheizte Estriche auf Dämmschichten in Anlehnung an die DIN 1055 Teil 3 bei verschiedenen Verkehrslasten im Wohn- und Objektbereich ohne Stoßbeanspruchung in einer Tabelle vorgegeben, die in jeder einschlägigen Fachliteratur über Estriche eingesehen werden kann. Hier werden beispielsweise folgende Estrichnenndicken für konventionelle Estriche wie CT F4 (ZE 20) und CA F4 (AE 20) vorgegeben:

Wohn- und Aufenthaltsräume

Nenndicke  ≥ 40 mm

Büroflächen, Arztpraxen, Stationsräume

Nenndicke  ≥ 65 mm

Für Calciumsulfatfließestriche CAF F 4 (AFE 20) sind beispielsweise folgende Estrichnenndicken erforderlich:

Wohn- und Aufenthaltsräume

Nenndicke ≥ 35 mm

Büroflächen, Arztpraxen, Stationsräume

Nenndicke  ≥ 50 mm

Diese Angaben sind maßgebend für die Parkettverlegung auf diesen Estrichen. Ein schwimmender Estrich der Festigkeitsklasse C25-F4 (ehemals ZE 20 bzw. AE 20 bzw. AFE 20) ist bei entsprechender Oberflächenfestigkeit durchaus zur Aufnahme eines Parkettbelages geeignet. Übrigens sind bei direkter Nutzung besondere Maßnahmen notwendig (in Anlehnung der DIN 1055 und der DIN 18560 Teil 2).

Bei Verbundestrichen nach DIN 18560 Teil 3 sowie Estrichen auf Trennlage nach DIN 18560 Teil 4 muss die erforderliche Festigkeitsklasse für die Parkettverlegung mindestens einem C25-F4 entsprechen. Bei Gussasphaltestrichen müssen mindestens folgende Härteklassen gewährleistet sein:

  • für beheizte Räume: IC 10 oder IC 15
  • nicht beheizte Räume: IC 15 oder IC 40

Die Estrichnenndicken sollten bei einschichtigem Verbundestrich

  • 40 mm bei Gussasphaltestrichen und
  • 50 mm bei Calciumsulfat-, Kunstharz-, Magnesia- und Zementestrichen nicht überschreiten.

Bei Estrichen auf Trennlage dürfen beim einschichtigen Einbau folgende Estrichnenndicken nicht unterschritten werden:

  • Calciumsulfat-, Magnesiaestriche: 30 mm
  • Zementestriche: 35 mm
  • Gussasphaltestriche: 25 mm
  • Kunstharzestriche: 15 mm

Grundsätzlich muss die Festigkeitsklasse bzw. Härteklasse des Estrichs auf die Art der Nutzung und der Beanspruchung vom Planer festgelegt werden.

Bewegungsfugen

Zum Thema Bewegungsfugen in Estrichen, auf denen Parkett oder Holzpflaster zu verlegen ist, findet man in der Fachliteratur nur wenige Ausführungen. Hier steht die Fugenausbildung bei der Verlegung von elastischen und textilen Belägen sowie keramischen Fliesen und Platten, Naturwerkstein und Betonwerkstein im Vordergrund.

Natürlich hat der Planer einen Fugenplan für den Estrich im Zusammenhang mit dem zu verlegenden Holzfußboden zu erstellen. Das ist aber in der Regel graue Theorie.

Aus der Fachliteratur die folgenden allgemeinen Hinweise:

  • Der Planer muss „von oben nach unten“ planen. Belag und Estrich bestimmen gemeinsam die Fugenanordnung.
  • Beim Einsatz von elastischen und textilen Belägen sowie Parkett gibt es keine allgemeinen Festlegungen zur Feldgröße.
  • Das Risiko bei sehr großen Feldern ohne Fußbodenbewegungsfugen mit elastischen und textilen Belägen sowie Parkett geht gegen null, wenn die Fläche gleichmäßig thermisch belastet wird und die Randfuge auf die maximale Ausdehnung in ihrer Breite abgestimmt ist.
  • Es muss unbedingt geprüft werden, wie mit den Fugen in den Türbereichen zu verfahren ist. Der Planer muss entscheiden, ob diese Fugen kraftschlüssig geschlossen werden oder erhalten bleiben und in den Oberbelag zu übernehmen sind. Nur wenn diese Fugen erhalten bleiben, ist eine schall- und wärmetechnische Entkoppelung zwischen den angrenzenden Räumen möglich.
  • Fußbodenbewegungsfugen im Heizestrich, die in den Oberbelag übernommen werden müssen, sind u.a. anzuordnen zwischen
  1. vom Planer festzulegenden Estrichfeldern,
  1. unterschiedlich regelbaren Heizkreisen,
  1. zwischen beheizten und unbeheizten Estrichteilflächen sowie
  1. zwischen mineralischen Untergründen und Gussasphalt.

Fazit

Im BEB-Merkblatt „Beurteilen und Vorbereiten von Untergründen im Alt- und Neubau. Verlegen von elastischen und textilen Bodenbelägen, Laminat, mehrschichtig modulare Fußbodenbelägen, Holzfußböden und Holzpflaster. Beheizte und unbeheizte Fußbodenkonstruktionen“ Stand März 2014 wird im Absatz 3.2 Spachtelmassen eine sehr interessante Aussage gemacht. Hier wird gefordert, dass Spachtelmassen in einer mittleren Schichtdicke >10 mm auf einer abgesandeten Reaktionsharz-Grundierung auszuführen sind. Diese Erkenntnis ist sicher zwei Tatsachen geschuldet. Einerseits wird durch die Reaktionsharz-Grundierung die Oberflächenfestigkeit des Untergrundes verbessert und so die Trocknungsspannungen der relativ dicken Spachtelmasse auch auf problematischen Untergründen unwirksamer und andererseits erhält man so eine hervorragende Haftbrücke zwischen Untergrund und Spachtelmasse.

Diese Vorgehensweise hat sich in der Baupraxis bestens bewährt. Man kann diese Vorgehensweise auch auf die Parkettverlegung im übertragenen Sinne anwenden.

So werden häufig auf besonders kritische Estriche (vor allem Altestriche) abgesandete Reaktionsharz-Grundierungen aufgetragen und anschließend das Parkett mit den elastischen 1-Komponenten-Parkettkleber erfolgreich geklebt. Große Sicherheit bietet bei kritischen Oberflächenfestigkeiten von Estrichen der Einbau geeigneter Entkopplungsbahnen oder Entkopplungsschichten bei der Parkettverlegung, die häufig im Zusammenhang mit den elastischen 1-Komponenten-Parkettkleber eingesetzt werden.