Dellen im Parkett: Kleiner Schaden, große Forderung

Kleine Schäden, wie Dellen im Parkett, sind bisweilen sehr ärgerlich, aber Holzfußböden bieten in den meisten Fällen unterschiedliche Möglichkeiten einer geeigneten Reparatur. Im vorliegenden Fall verlangt der Bauherr einen Komplettaustausch – ein Fall für den Gutachter...

Schadensfall Kirschenparkett
Die Druckstellen im Kirschenparkett, vermutlich verursacht durch herunterfallende Gegenstände. - © bwd

Beim Einhängen der Kleiderablage war es wohl passiert: Sie glitt dem Innenausbauer angeblich aus der Hand und fiel mit einigen darauf platzierten Werkstücken zu Boden. Im Kirschenparkett des begehbaren Kleiderschrankes waren zwei kreisrunde Eindruckstellen und eine längliche Delle entstanden. Allerdings war man sich anschließend uneinig, wer für das ­Erscheinungsbild verantwortlich sei. Der Handwerker stritt seine Mitschuld ab.

Der Bauherr zog vor Gericht mit dem Anspruch auf einen neuen Boden. Begründung: Die Schadensstellen befänden sich direkt im Eingangsbereich des Schrankes in seinem Schlafzimmer und würden dort unmittelbar beim Betreten ins Auge fallen. Eine andere Reparatur als die des Komplett­austausches des Bodens wäre aus technischen Gründen nicht möglich. Die Forderung belief sich auf etwa 3.500 Euro plus Nebenkosten, denn das Aus- und Umräumen während der Arbeiten würde auch noch mindestens drei Tage Hotelaufenthalt erforderlich machen.

Das Gericht schaltete einen Gutachter ein, der sich nicht mit der Ursachenfindung für Delle und Druckstellen, sondern lediglich den Möglichkeiten der Sanierung und den entstehenden Kosten auseinanderzusetzen hatte.