Im ersten Teil des Beitrages „Verlegen von Bodenbelägen und Parkett auf Holzwerkstoffplatten“ gingen wir in der Märzausgabe auf folgende Prüf- und Hinweispflichten ausführlich ein:
- Größere Unebenheiten,
- Risse im Untergrund,
- nicht genügend trockener Untergrund,
- nicht genügend fester, zu poröser Untergrund,
- zu raue Oberfläche des Untergrundes.