bwd Fachinfo
Haftende Unterlagen wie sie zur Trittschalldämmung oder der Verbesserung des Gehkomforts oder auch als Haftvermittler von Bodenbelägen dienen, brauchen, um haften zu können, einen absolut staubfreien Untergrund. Estriche, Holzspanplatten oder vorhandene Altuntergründe sind abzukehren und anschließend gründlich abzusaugen. Jeder verbleibende Staub verhindert die Verbindung der Kleberbeschichtung mit dem Untergrund, es kommt bei entsprechend beschaffenen Belägen infolge von Hohlstellen zur Blasen- oder Wellenbildung.
Um absolut sicher zu sein, sollten derartige Untergründe nach dem Absaugen noch mit einer einfachen, schnell trocknenden Dispersion vorgestrichen werden. Die genannten Unterlagen sollten auf vorhandenen Nutzbelägen nur dann verwendet werden, wenn diese – zum Beispiel in Mietobjekten – bei Auszug der Mieter wieder absolut rückstandsfrei aufzunehmen sind. Andererseits muss gesichert sein, dass Rückstände restlos entfernbar sind und keine Verfärbungen eintreten. Das wird bei der Vielfalt der in der Praxis vorkommenden Bodenbeläge kaum ein Hersteller gewährleisten. Gewarnt werden muss ferner davor, diese haftenden Unterlagen zum Fixieren von wandernden Brücken auf Velours einzusetzen oder zu versuchen, mit doppelseitigen Klebebändern abzuhelfen. In beiden Fällen können die Haftkleber in die Fasern einwandern. Die klebrigen Rückstände sind kaum mehr zu entfernen. Nie sollte der Bodenleger sich auf Zusagen wie „leicht“ oder „rückstandslos“ zu entfernen verleiten lassen, ohne seiner Sache 100-prozentig sicher zu sein – und das wird er in den alllerwenigsten Fällen können.