bwd Fachinfo
Der Bodenleger hat gemäß VOB/C DIN 18365 Bodenbelagarbeiten unmittelbar nach Fertigstellung seiner Arbeiten dem Auftraggeber die schriftliche Reinigungs- und Pflegeanleitung zu übergeben. Den Empfang sollte sich der Bodenleger immer schriftlich bestätigen lassen, um abgesichert zu sein, wenn durch unsachgemäße Behandlung des Bodenbelages Schäden auftreten, für die er bei fehlender Information in Regress genommen werden kann. Reinigungs- und Pflegeanleitungen werden von den Belagherstellern oder den Pflegemittelherstellern in der Regel kostenlos abgegeben und sind – man denke hier auch an die Eigentümer und Mieter in Wohnanlagen – in entsprechender Anzahl zur Verfügung zu stellen. Damit lässt sich oft auch noch ein Geschäft mit den empfohlenen Produkten anbahnen.