Schwarze Flecken an Decken und Wänden in Wohnungen müssen nicht unbedingt Schimmel sein und auf Feuchtigkeit hinweisen. Es kann sich auch um Ablagerungen von schwarzem Staub (so genanntes Fogging) handeln. Ratschläge, mehr zu lüften um das Ablagern zu verhindern, können infolgedessen sogar falsch sein. Beim Fogging handelt es sich um eine Erscheinung, die während der Heizperiode auftritt und bisher nur dann, wenn die Wohnung vorher renoviert wurde. Wie der Deutsche Mieterbund festgestellt hat, sollen in die Luft entweichende Bestandteile von verwendeten Farben und anderen Werkstoffen eine Rolle spielen. Diese Teilchen steigen mit warmer Luft auf und setzen sich an kälteren Bauteilen ab. Zur Zeit sieht man dies als „Phänomen“ an, wobei noch kein eindeutiger Verursacher ausgemacht werden konnte. Infolgedessen sind Handwerker noch nicht betroffen. Interessant, dass es – nach unterschiedlicher Auffassung eines Amtsgrichts und eines Landgerichts – nun ein Urteil des BGH gibt, welches allerdings nur zu regeln hatte, wer in einer Mietwohnung den Schaden zu tragen hat. Das Gericht sah in den plötzlich aufgetretenen Verfärbungen einen Mangel der Mietsache, es sei zunächst der Vermieter verantwortlich. Anders wäre es gewesen, wenn der Mieter den Mangel verursacht hätte, was aber nach Ansicht des BGH nicht der Fall war (Az.: VIII ZR 271/07).