Im Brennpunkt Parkettböden in medizinischen Einrichtungen Bitte immer aufrichtig beraten!

Parkett und Krankenhaus sind beileibe kein Widerspruch. Allerdings muss man genau differenzieren. Welche Anforderungen werden in welchen Bereichen an den Boden gestellt? Wo kann Parkett diese Anforderungen erfüllen, wo nicht?

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    Hainbuche-Langriemen geschraubt auf Lagerhölzern sind zumindest in den Behandlungsräumen einer Zahnarztpraxis absolut keine zufriedenstellende Lösung.
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    So nicht! In medizinischen Bereichen ist besonders auf saubere Anschlüsse und Übergänge zu achten.
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    Tabelle Parkettböden in medizinischen Einrichtungen.

Bitte immer aufrichtig beraten!

Holz auf dem Fußboden ist in Krankenhäusern wegen seiner Natürlichkeit, seiner sowohl physischen als auch psychischen Wirkung, seiner Ästhetik, seiner Wertigkeit und nicht zuletzt wegen seiner technischen Vorzüge auf den ersten Blick eine nahezu ideale Wahl. Architekten setzen denn auch im medizinischen Bauwesen ganz bewusst auf die gesundheitsförderlichen Eigenschaften des Holzes in verschiedenen Funktionsbereichen wie Sport- und Gymnastikräumen, Besucherzonen, Warte- oder Behandlungsräumen oder gar im Speisesaal. Die Liste der ins Visier genommenen Flächen ließe sich schier endlos verlängern. Doch es ist Vorsicht ist geboten. In medizinischen Einrichtungen ist Hygiene oberstes Gebot. Und Hygiene bedeutet häufiges Nassreinigen und desinfizieren. So wird zum Beispiel in Operationsräumen der Boden bisweilen drei bis vier mal pro Tag in unmittelbarer Folge im Wischverfahren mit sehr viel Wassereintrag nass aufgenommen. Die Desinfektionsmittel sind, um wirksam sein zu können, in der Regel sehr aggressiv. Dem hat Parkett in den angesprochen Räumlichkeiten nur wenig entgegenzusetzen. Man muss also sehr genau differenzieren und jeden Anwendungsfall einzeln beleuchten, wenn man die Frage nach der Parketteignung in medizinischen Einrichtungen stellt. Pauschale Einschätzungen sind in keinem Falle förderlich, sagt der Parkettsachverständige Volker Brückner.

Eiche statt Buche und Ahorn

Dabei gibt es durchaus Grundlagen, auf die sich ausschreibenden Stellen oder Planer beziehen können, wenn es um die Wahl des geeigneten Bodenbelages für die verschiedenen Räumlichkeiten eines Krankenhauses geht.

Die wesentlichen Voraussetzungen an die Hygienebereiche sind in den Landesbauordnungen festgelegt. Allerdings sind die Vorgaben von Bund, Land und Gemeinde so unterschiedlich, dass individuelle Lösungen gefunden werden müssen, weil die Objekte, die baulichen Gegebenheiten und die Nutzungen niemals deckungsgleich sind.

Barrierefrei, mindestens schwer entflammbar, gleitsicher, leicht zu reinigen, besondere Leisten und Fugenausbildung notwendig, lauten einige der generellen Anforderungen, die im Gesundheitswesen an Fußbodenflächen gestellt werden. Bei vielen dieser Kriterien kann Parkett punkten.

Die Forderung nach Barrierefreiheit ist in erster Linie eine konstruktive Aufgabe, die ohne weiteres gelöst werden kann. Stufenausbildungen sind mit Parkett plan- und beherrschbar.

Die Forderung nach Schwerentflammbarkeit ist ebenfalls zu handeln und zwar über die CWFT Liste in der DIN EN 14342. Darin sind Materialien aufgeführt, die keiner weiteren Tests bedürfen. Auch über Einzeltests ist eine Eignungseinordnung möglich.

Die Beständigkeit gegen rollende Lasten ist ebenfalls eine Frage der Konstruktion bzw. Verlegung, wobei die weitere Forderung „arm an Emissionen“ aufgrund der großen Bandbreite zur Verfügung stehender Verlegehilfsstoffe für Parkett heutzutage keine Probleme bereitet.

Die Forderung nach Holzarten mit geringem Quell- und Schwindverhalten bzw. langen Feuchtewechselzeiten stellt Buche oder Ahorn in Frage und bevorzugt eindeutig die moderate Eiche.

Eine exakte Passgenauigkeit sorgt für ein möglichst fugenfreies Bild. Diese Forderung ist allerdings für die Hygroskopizität des Holzes in speziellen Anwendungs- und Nutzungsbereichen ein nahezu unüberwindbares Hindernis.

Parkettarten jedenfalls, die ihre Stärke eher bei starken Beanspruchungen haben wie Hochkantlamellenparkett, erfüllen die Voraussetzungen weit weniger als ein gutes und stabiles Zweischichtparkett.

Eine ruhige, astfreie Sortierung sorgt nicht nur für eine angenehme Atmosphäre, sondern hat auch einen technischen Nutzen, wenn splinthaltige Eichenböden im Rollbereich von Krankenbetten oder Rollwagen schadhafte Eindrücke provozieren.

Echte Schwachstellen

Richtig schwierig wird’s bei Parkett allerdings bei den Anforderungen im Hygienebereich an Reinigung und Pflege. Um die Anforderung „Leicht zu reinigen“ erfüllen zu können, ist die Oberflächenbehandlung des Parketts entscheidend. Zwei-K-PUR- Lacke sind für diesen Zweck am besten geeignet, wobei allerdings die Tatsache festgehalten werden muss, dass in bestimmten Bereichen mit einem starken Wassereintrag gearbeitet wird, der für Parkett grundsätzlich von Nachteil ist.

Problematisch ist auch die Pflege, denn Alkohole in den Pflegemitteln greifen die Oberfläche an. Schäden werden immer wieder in der Umgebung an der Wand befestigter Desinfektionsmittelspender für die Hand festgestellt, die oft nicht so schonend bedient werden wie vorgeschrieben.

Eine Lösung für verschiedene Oberflächenproblematiken könnte in der Fleckenresistenz der Pflegemittel liegen, sagt Brückner. Er hat gute Erfahrungen mit einer zur Versiegelung zusätzlich aufgebrachten Beschichtung gemacht, die nach Verschleiß trocken mit einem Spezialpad entfernt und dann wieder erneuert wird. Diese Beschichtung ersetzt das Pflegemittel. Die Behandlung trägt am Ende auch dazu bei, Fugen weitestgehend geschlossen zu halten.

Entwicklungsziel

Auch gänzlich ohne Pflegemittel auszukommen wäre nach Brückner für manche Einsatzzwecke ein Entwicklungsziel, da hier das kritische Aufweichen des Filmes durch die Desinfektionsmittel gar nicht auftreten kann.

Bei allen Argumenten Für und Wider weist Brückner entschieden darauf hin, dass es medizinische Räumlichkeiten in Krankenhäusern gibt, in denen Parkett nichts zu suchen hat. Aufgrund der Vielschichtigkeit der Problematik mit allen erdenklichen individuellen Vorschriften und Gegebenheiten, fordert er eine gute und aufrichtige Beratung. In diesem Zusammenhang weist er auf die wichtige Funktion der gesetzlich vorgeschriebenen hygienebeauftragten Person hin, die in Krankenhäusern eine der Leitung direkt unterstellte Verantwortung innehat und für Fragen der Hygiene auch bereits vor Auftragsvergabe der geeignete Ansprechpartner ist.Walter Pitt

walter.pitt@t-online.de

Dem Beitrag liegt ein Vortrag des Parkettsachverständigen Volker Brückner auf dem 10. BEB-Sachverständigenseminar in Schweinfurt zu Grunde.