Fachinfo Belegreife prüfen

Estriche sind das erste Mal auf Belegreife zu prüfen, wenn die für die Estrichart übliche Trockenzeit verstrichen ist. Dem Bodenleger sollte bekannt sein, dass diese erste Feuchtigkeitsprüfung zu den in der Leistung eingschlossenen Nebenleistungen gehört. Dies ist in VOB/C ATV DIN 18365 Bodenbelagarbeiten verankert, wo es in 4.1 heißt: „Nebenleistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299 ... insbesondere: 4.1.5 Einmalige Messung der Feuchte der Untergründe zur Feststellung der Verlegefähigkeit“ (was natürlich Belegfähigkeit oder Belegreife heißen muss). Damit steht fest, dass es sich bei dieser Prüfung um eine Nebenleistung handelt, anderseits aber auch, dass dies eine einmalige, kostenlos durchzuführende Prüfung ist. Wird dabei festgestellt, dass die Austrocknung bis zur Belegreife noch nicht abgeschlossen ist, müssen nach einer gewissen Zeit eine oder sogar mehrere Prüfungen erfolgen. Diese Prüfungen sind nach dem oben zitierten Absatz 4.1.5 nicht mehr kostenlos, sondern zu berechnen! Immerhin sind die Kosten für eine oder mehrere An- und Abfahrten, Benützung des Fahrzeuges, Bereitstellung des Prüfgerätes, Verbrauch von Prüfampullen, die Prüfungen selbst, mit erheblichem Aufwand verbunden. Die Kosten für eine Feuchtigkeitsprüfung sind von Fall zu Fall zu kalkulieren. Sie sollten nicht selbst übernommen, sondern in jedem Fall an den Auftraggeber weitergegeben werden. Um die Kosten im Griff zu halten ist es sinnvoll, zwischendurch statt einer erneuten CM-Prüfung eine Folienprüfung anzusetzen.