Ausgeglichene/egalisierte Untergrundoberflächen - Beispiele zur Regelung der Qualitätsstufen"> Ausgeglichene/egalisierte Untergrundoberflächen Beispiele zur Regelung der Qualitätsstufen

Zur Zertifizierung dieser Qualitätsstufen wird es erforderlich sein, hinter entsprechenden Kurzbegriffen eine Definition mit Ausführungs- und Anwendungsbeispielen zu beschreiben. Nachfolgend ein Klassifikationsbeispiel:

Level I

Standardleistung. Beseitigung von Teilflächenrauigkeiten des Untergrundes bis 1 mm als Nebenleistung des Auftragnehmers im Sinne der VOB Teil C DIN 18365 Punkt 4.1.3, sofern kein ganzflächiges Spachteln erfolgt.

Level II

Vollflächiges Ausgleichen von Untergründen bis 2 mm zur Beseitigung von Ebenheitsabweichungen als besondere Leistung des Auftragnehmers, die zu vergüten ist.

Level III

Vollflächiges Ausgleichen von Untergründen in Schichtdicken von mindestens 3 mm, ausgeführt in Rakeltechnik zur Vermeidung von Oberflächenunregelmäßigkeiten wie Kellenschläge, wulstartige Erhöhungen, Vergusskanten etc.

Level IV

Ausgleichen, Egalisieren, Nivellieren bis circa 5 mm in Rakeltechnik zur Erfüllung höchster Anforderungen an die Oberflächenqualität, z. B. für die Verlegung dünner, unifarbener, elastischer Bodenbeläge, Beschichtungen etc.