▪ Verjährung Der Vergütungsanspruch des Unternehmers gegenüber seinem Kunden auf Zahlung verjährt nach BGB nach drei Jahren ab Ende des Jahres, in dem geliefert oder die Leistung abgenommen wurde. Beim Kunden wird nicht mehr unterschieden, ob er Verbraucher oder Unternehmer ist. Wurde also zum Beispiel im März 2009 Parkett verlegt und im April abgenommen, beginnt [...]