▪ Übermäßige Sicherheit für den Auftraggeber Bei der Erteilung von größeren Aufträgen verwendet der Auftraggeber vielfach seine Allgemeinen Geschäftbedingungen, die seinen Interessen Rechnung tragen. Jedoch kann damit vom Auftragnehmer nicht allzu viel verlangt werden. Beispielsweise kann der in einem Werkvertrag formularmäßig vereinbarte Sicherungseinbehalt von fünf Prozent der Auftragssumme zu einer unangemessenen Benachteiligung des Unternehmers führen. [...]