bwd Fachinfo ▪ Treppeneignung

▪ Treppeneignung Treppeneignung besagt, dass ein Teppichboden im Gegensatz zu üblicher, nur für die Gehbeanspruchung geeigneter Ware auch auf Treppen verlegt werden kann. Die Verlegung auf Treppen bietet einerseits einen hohen Gehkomfort, Sicherheit beim Begehen und eine erhebliche Reduzierung des Trittschalls, stellt aber andererseits eine außerordentliche Beanspruchung des Belags, besonders an der vorderen Treppenkante, dar. [...]

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