bwd Fachinfo ▪ Sachmängel

▪ Sachmängel Der Bodenleger schuldet, wenn er einen Auftrag angenommen hat, einen Erfolg. Das heißt zum Beispiel, dass ein von ihm verlegter Bodenbelag die ihm zugedachten üblichen Aufgaben erfüllt, sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die der Auftraggeber nach Art der Sache erwarten kann. Zu dieser Beschaffenheit gehören auch Eigenschaften, die [...]

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